Gesetzenlücke ?????

  • Habe ein Problem hoffe mir kann jemand antworten.


    Ich bin verh. und habe mit meinem Ehemann ein gemeinsames Kind 18monate. Mein Ehemann hat aber bereits 2 Kinder aus seiner ersten Ehe.


    Jungendamt sagt ich könne selbst arbeiten gehn, laut neuem Gesetz sei mein Ehemann nur noch für die Kinder unterhaltspflichtig. Also werde ich beim Jugendamt nicht mehr berücksichtigt. Und die 2 Kinder bekommen dafür mehr Unterhalt.


    Sozialamt sagt da ich Verheiratet bin sei mein Ehemann für mich Unterhaltspflichtig. Und lehnt meinen Antrag ab.


    bin total verzweifeilt und weis eigentlich nicht mehr weiter.


    Liebe Grüsse julia



    P.s. Bitte nicht falsch verstehn habe bis vor meiner Schwangerschaft immer gearbeitet, bzw bin jetzt 32J. also ich bin
    nicht faul :)


    Kann zur Zeit nicht arbeiten wegen meinem Kleinen und sobald er in KIKA kommt werd ich so schnell wie möglich wieder arbeiten.
    Aber jetzt geht es beim besten willen nicht er ist einfach zu klein.

  • hallo!


    hmm, habe eure situation jetzt nicht gaaaaaaaaaaaaanz verstanden...


    ok, versuche mal zusammen zu fassen:


    2 erwachsene, der männliche teil arbeitet(?). ein 1,5 jahre altes kind von euch. die beiden weiteren kinder wohnen auch bei auch, kommen gelegentlich zu besuch, sind noch nicht in der schule, sind in der schule, haben die schule fertig & arbeiten schon, arbeiten schon & wohnen nicht mehr bei euch????


    wie du vielleicht erkennst, stehen da einige fragen für eine (wie immer möglichst genaue!) antwort im weg!


    vg!

  • Hallo, ja du hast vollkommen recht ich hätte es ein wenig ausfürlicher schildern müssen.


    Also wie gesagt mein Ehemann 34 und ich 32 und unser gemeinsames Kind 1,5 leben zusammen in einem Haushalt.


    Die anderen beiden Kinder 14J. und 11J.leben bei der leiblichen Mutter und gehn beide zur Schule.


    Mein Ehemann arbeitet, ich kann leider zur zeit nicht arbeiten( mein Kind ist zu klein ). Mein Ehemann zahlt unterhalt an die andern Kinder.


    Nun die eigentliche Frage.


    Das Jugendamt meint da ich nicht minderjährig bin, müsste ich mich selbst um meinen Unterhalt kümmern, also ich soll arbeiten gehn. Da laut neuem gesetzt nur noch die minderjährigen im Unterhalt berücksichtigt werden.


    Und das Sozialamt meint, da ich verheiratet bin müsse mein Ehemann für mich sorgen und lehnt somit meinen antrag ab.


    Also eines von beiden kann ja nun nicht stimmen.


    Hoffentlich hab ich mich diesmal besser ausdrücken können.


    MFG Julia

  • Hallo!



    Das was Dir das Jugendamt sagt gilt doch nur für den Fall daß ihr ( Du und Dein Ehemann ) getrennt bzw. geschieden seit!


    Ihr lebt doch aber zusammen, oder ?


    Dann ist er natürlich dafür zuständig daß Du unterhalten wirst. Natrülich nicht in Form von Barunterhalt, sondern er bezahlt einfach Dein Essen , deine Kleidung etc. mit und ihr wohnt ja auch zusammen in einer Wohnung.....Natürlich ist er mit dafür zuständig das du all diese Dinge hast...Hat er bisher ja wohl auch gemacht. Oder wovon hast Du die letzten 1,5 Jahre gelebt?


    Wo ist da jetzt das Problem???


    Verstehe ich nicht....


    Oder wolltest Du Dich trennen und dann Unterhalt fordern ? Dann sähe das Ganze anders aus, denn dann hättest Du auch Anspruch auf Trennungsunterhalt ( wenn Dein Mann wg der Zahlungen an die Kinder noch leistungsfähig ist, was ich für unwahrscheinlich halte) , den aber nicht das Jugendamt berechnen kann sondern das muss ein Anwalt tun. Oder das Gericht. Nach der Scheidung allerdings hast Du eben keinen Anspruch mher auf Unerhalt sondern nur die Kinder....


    Ich glaube Du bringst da einfach was durcheinander....

  • Hmmm...? ok. es heist ja alle guten Dinge sind 3. Ich versuch es jetzt zum 3.mal.


    Also ich will mich nicht von meinem Partner trennen oder Scheiden.


    Es ist so, ich habe beim Sozialamt einen Antrag für Sozialleistungen gestellt (nur für mich). Also nicht unsere ganze Familie.
    Der Antrag wurde abgewiesen, mit der Begründung das ich bei meinem Partner als Unterhaltpflichtige sei.


    Nur haben wir das Problem mit dem Jugendamt, die meinen mein Partner ist seit dem neuen Gesetz 2008 nur noch für minderjährige Unterhaltspflichtig.
    Also wird bei seinem Gehalt nur mein Partner und unser gemeinsames Kind berechnet. Und dir beiden Kinder aus seiner ersten Ehe.
    Da ich aber nicht mitberechnet werde bekommen die andern beide Kinder mehr Unterhalt.


    Somit haben wir in unserer Haushaltskasse WIRKLICH UNGELOGEN sehr sehr wenig Geld was uns zum teil garnicht reicht.


    Und bis ende 2007 anfang 2008 wurde ich mit ca 400 € mitberechnet. Und bis märz 2008 bekamm ich noch 300 € erziehungsgeld.


    Also gibt mir bitte ein rat.


    hab ich das recht auf sozialleistungen vom sozialamt, oder stimmt bei der berechnung vom jugendamt etwas nicht.

  • Das Recht auf Sozialleistungen hast Du nur wenn Dein mann zu wenig verdient. Anscheinend tut er das ja nicht, denn die Arge hat Deinen Antrag auf Hartz 4 ja abgelehnt ....


    Was soll man denn sonst dazu sagen ? Hier weiß niemand was Dein Mann verdient und wieviel Unterhalt er zahlen muss für die Kidner die nicht bei ihm leben..


    Es gibt hier auf der Seite einen Hartz4 Rechner - vielleicht bemühst Du Dich mal selber darum das nachzuvollziehen was da berechnet wurde.... Wir können nämlich nicht hellsehen..

  • Es gibt allerdings ein Recht darauf, dass man sein Kind bis zum 3. Lebensjahr zu Hause betreuen kann und niemand kann dich zwingen arbeiten zu gehen, zumal es mit Kita-Plätzen schlecht aussieht. Wenn du natürlich eher arbeiten kannst und möchtest .... kann dir das auch niemand verwehren, zumal du dann freier lebst, als wenn man von H4 leben muss.


    Vielleicht könnt ihr Wohngeld und den Kinderzuschlag beantragen, wäre jetzt mein Tipp.