wann muß man einen neuen partner angeben?

  • wann muß man einen neuen partner in der wohnung melden? 2

    1. sofort (2) 100%
    2. nach ein paar wochen (0) 0%
    3. nach ein paar monaten (0) 0%
    4. nach einem jahr (0) 0%

    hallo,ich bin neu hier und finde diese seite sehr gut!
    ich habe da auch mal ne frage.meine freundin (ein kind,11)bekommt hartz 4 und hat jetzt einen mann kennengelernt. durch eine zwangslage seinerseits,er wohnte bis jetzt bei seiner ex,steht er bald ohne wohnung da (er ist aber kein hartz 4 empfänger sondern selbstständiger elektriker)nun hat meine freundin vor, den neuen freund bei sich einziehen zu lassen.zwar nur vorrübergehend,aber man weiß ja nie! ich sagte ihr das sie dann das dem amt melden muß! nun erzählte mir meine freundin,das sie das nicht muß,weil keine eheähnliche gemeinschaft bestünde.sie müsse es erst nach 1nem !!!! Jahr!!!!! melden.das kann ich so nicht glauben.meine freundin meinte,es wäre ein neues gesetz.ich glaube jedoch,das die beiden zumindest als bg veranlagt werden.dazu muß ich noch anmerken,das meine freundin auch noch unterhalt für sich und das kind bekommt,vom baldigem ex ehemann.
    vielleicht kann mir jemand auf meine ( ellenlange) frage :confused:antwort geben.
    grüßle gudrun

  • hallo,ich bin neu hier und finde diese seite sehr gut!
    ich habe da auch mal ne frage.meine freundin (ein kind,11)bekommt hartz 4 und hat jetzt einen mann kennengelernt. durch eine zwangslage seinerseits,er wohnte bis jetzt bei seiner ex,steht er bald ohne wohnung da (er ist aber kein hartz 4 empfänger sondern selbstständiger elektriker)nun hat meine freundin vor, den neuen freund bei sich einziehen zu lassen.zwar nur vorrübergehend,aber man weiß ja nie! ich sagte ihr das sie dann das dem amt melden muß! nun erzählte mir meine freundin,das sie das nicht muß,weil keine eheähnliche gemeinschaft bestünde.sie müsse es erst nach 1nem !!!! Jahr!!!!! melden.das kann ich so nicht glauben.meine freundin meinte,es wäre ein neues gesetz.ich glaube jedoch,das die beiden zumindest als bg veranlagt werden.dazu muß ich noch anmerken,das meine freundin auch noch unterhalt für sich und das kind bekommt,vom baldigem ex ehemann.
    vielleicht kann mir jemand auf meine ( ellenlange) frage :confused:antwort geben.
    grüßle gudrun



    Hallo!
    Sofort melden!
    VG!

  • Hallo...


    also ich habe das mit dem Jahr auch gehört...


    aber soweit ich weiß, MUSS sie das melden, weil das Amt davon ausgeht, dass in den Haushalt nur sie und ihr Kind leben...


    Er ist selbständig, es könnte also gut möglich sein, wenn das Amt das erfährt, dass sie Abzüge bekommt oder ganz gestrichen bekommt, da sie sich nicht an ihre Pflichten gehalten hat und das Amt informiert hat, egal wie lange er dort wohnen wird...wie du schon sagtest: man weiß ja nie..


    LG Sandra

  • Sie muß es melden sonst bekommt sie Ärger. Das es keine Eheähnliche Gemeinschaft ist wird sie beweisen müssen. Dann wünsche ich schon mal viel Spaß mit dem netten Besuch von der Arge. Tut mir leid, aber ich denke die Arge kommt zu Dir nach Haus und schnüffelt fein im Schlafzimmer, im Bad und im Kühlschrank rum.
    LG Helli1

  • Hallo,


    es wird eine Eheähnliche Gemeinschaft angenommen, da sich ein Kind im Haushalt befindet.
    Wie die anderen schon schrieben, muss sie das sofort melden. Die beiden bilden dann eine BG und seine Einnahmen werden bei ihr angerechnet.


    LG, Jalale.

  • Also meine Freundin hat ihren neuen Partner auch angemedet.
    Sie wollte ihn auch erst nicht anmelden,weil sie angst hatte das die Beziehung vielleicht scheitern könnte. Aber aus Angst das ihr Ex man sie beim Amt verrät und sie eine Sperre bekommt, war zu groß.
    Deine Freundin sollte ihren Partner anmelden,zur Not soll sie sagen das er nur Vorrübergehend dort wohnt.


    Die vom Amt kriegen ganz schnell raus,was Sache ist...
    Und das man das erst nach 1Jahr melden muss,kann ich mir nicht vorstellen!


    LG