wann muß man einen neuen partner in der wohnung melden? 2
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hallo,ich bin neu hier und finde diese seite sehr gut!
ich habe da auch mal ne frage.meine freundin (ein kind,11)bekommt hartz 4 und hat jetzt einen mann kennengelernt. durch eine zwangslage seinerseits,er wohnte bis jetzt bei seiner ex,steht er bald ohne wohnung da (er ist aber kein hartz 4 empfänger sondern selbstständiger elektriker)nun hat meine freundin vor, den neuen freund bei sich einziehen zu lassen.zwar nur vorrübergehend,aber man weiß ja nie! ich sagte ihr das sie dann das dem amt melden muß! nun erzählte mir meine freundin,das sie das nicht muß,weil keine eheähnliche gemeinschaft bestünde.sie müsse es erst nach 1nem !!!! Jahr!!!!! melden.das kann ich so nicht glauben.meine freundin meinte,es wäre ein neues gesetz.ich glaube jedoch,das die beiden zumindest als bg veranlagt werden.dazu muß ich noch anmerken,das meine freundin auch noch unterhalt für sich und das kind bekommt,vom baldigem ex ehemann.
vielleicht kann mir jemand auf meine ( ellenlange) frage antwort geben.
grüßle gudrun