Noch Anrecht auf ALG2?

  • Hallo erstmal,
    ich bin 27jahre alt, habe noch nie eine Ausbildung gemacht und hätte eventuell die Chance bei der DAA in Bonn eine Ausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation anzufangen. Diese würde dann 21 Monate dauern (15 schulisch in der DAA und 6 ein Praktikum). Mir würde nur noch ein Bildungsgutschein fehlen den ich wohl auch kriegen soll, wenn ich demnächst beim ärztlichen und beim psychologischen Dienst war, der dann bestätigen soll das ich dafür geeignet bin.
    Naja bin wohl auch...immerhin hab ich mich noch nicht erschossen nach 11 Jahren Ausbildungssuche mit ca. 400 Absagen :D


    Ich kriege bisher ALG2 (seit Januar 2005).
    Ich habe bei der DAA angefragt ob ich irgendein Anrecht auf Schüler BAföG hätte und die meinten...Nein!
    Weil es wohl keine Staatliche Schule ist, sondern privat schätze ich mal!?!
    Nun hab ich hier oder in einem anderen Forum gelesen das ich auch kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) habe, da ich zum ersten noch bei meinen Eltern (die leben selbst am Existenzminimum) wohne und zum zweiten nur bei betrieblichen Ausbildungen Anrecht auf BAB besteht.
    Ich hab meinen Sachbearbeiter bei ARGE gefragt ob ich dann weiterhin Anspruch auf ALG2 habe, aber von ihm nur ein trockenes "Keine Ahnung" zu hören bekommen hab :mad:


    Jetzt mach ich mir natürlich grosse Sorgen, denn ich habe gelesen, dass man eigentlich nur dann Anspruch auf ALG2 hat, wenn man auch weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht...was aber natürlich nicht geht da die Ausbildung zwischen 7-8 Stunden am Tag, 5 Tage die Woche wäre.
    Wäre super wenn jemand da eine Idee hat, wie es da mit der Rechtslage aussieht, da ich im Moment Angst habe das mir schon wieder (wie so oft) Steine in den Weg gelegt werden und mein Zug endgültig abfährt.
    :confused:


    Ich hoffe die Informationen waren ausreichend, wenn aber noch was offen ist, sagt mir bescheid...
    Ich werde dies dann nachtragen.


    Danke im vorraus
    :)