Unterhalt für faulen Sohn

  • hallo zusammen,habe mal ne Frage.Mein Sohn ist 18,hat im April das BVJ abgebrochen und hat null Bock auf Arbeit. Von seiner Mutter rausgeschmissen,wohnt er z.Z. bei einem Freund. Jetzt bekamen seine Mutter und ich vom Jobcenter die Aufforderung unserem Sohn Unterhalt zu bezahlen. Ist es wirklich möglich, daß ein arbeitsfauler seine Eltern auf Unterhalt verklagen kann? Hat jemand ähnliches erlebt oder kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?

  • Das ist Ihre Darlegung, daß Ihr Sohn kein Bock auf Arbeit hat! Vielleicht ist er Ihnen auch nur im Wege in der neuen Partnerschaft. Kinder sind immer so, wie man sie erzieht und behandelt.


    Die Rechtslage sieht so aus, daß Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtig sind. Die für ihn zuständige Behörde wird ihm zu Sicherung seines Lebensunterhaltes finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die Sie dann nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse an diese zahlen müssen.


    Ein Hinweis darf mir noch gestattet werden, bei einem Freund kann man mal kurzfristig unentgeltlich wohnen, aber auf Dauer wird das nicht möglich sein, ferner braucht er auch Geld für Kleidung, Essen etc.


    Das Recht liegt auf seiner Seite, ob der faul ist oder nicht, daß ist subjektiv und rechtlich für den Richter nicht relevant, er hat einen Anspruch auf Unterhalt, somal Sie ihn ja rausgeschmissen haben und Obdach verweigert haben.


    Anders wäre das, wenn er einfach nicht mehr nach Hause gekommen wäre.



  • hallo Dr. Memm,


    erstmal danke für Ihre Reaktion auf meine Frage. Aber der Sachstand ist doch etwas anders. Mein Sohn hat die ersten 14 Jahre bei mir als Vater gelebt, und ist dann auf eigenem Wunsch zu seiner Mutter gezogen. Dort hat er dann angefangen seine null Bock Einstellung auszuleben. Sämtliche Versuche ihm Arbeit zu vermitteln, Lehrstellen oder auch Jobs seitens von mir oder auch von seiner Mutter lehnte er dankend ab. Zu dem könnte er jederzeit zu seiner Mutter zurück wenn er sich um arbeit bemühen würde. Weil es mir nicht darum geht, mich um den Unterhalt zu drücken, sondern seine Faulheit nicht auch noch finanziell unterstützen möchte (jeder muß für sein Geld arbeiten) frage ich mich ob nicht der §1611 BGB greifen würde, da er meines erachtens grobfahrlässig handelt.

  • hallo Dr. Memm,


    erstmal danke für Ihre Reaktion auf meine Frage. Aber der Sachstand ist doch etwas anders. Mein Sohn hat die ersten 14 Jahre bei mir als Vater gelebt, und ist dann auf eigenem Wunsch zu seiner Mutter gezogen. Dort hat er dann angefangen seine null Bock Einstellung auszuleben. Sämtliche Versuche ihm Arbeit zu vermitteln, Lehrstellen oder auch Jobs seitens von mir oder auch von seiner Mutter lehnte er dankend ab. Zu dem könnte er jederzeit zu seiner Mutter zurück wenn er sich um arbeit bemühen würde. Weil es mir nicht darum geht, mich um den Unterhalt zu drücken, sondern seine Faulheit nicht auch noch finanziell unterstützen möchte (jeder muß für sein Geld arbeiten) frage ich mich ob nicht der §1611 BGB greifen würde, da er meines erachtens grobfahrlässig handelt.


    §1611 Abs.2 BGB schließt solch eine Regelung bei minderjährigen unverheirateten Kindern aus und das Ihre Zahlungen ( Geld für Essen, Trinken in Anlehnung SGB II, ggf. Teilmiete ) grob unbillig wäre, kann ich nicht erkennen. Grobe Fahrlässigkeit, der Begriff schon falsch. Ihr Sohn wird hundertausende Gründe bei Gericht vorbringen oder bei den zuständigen Behörden, warum er die und die Arbeit nicht machen kann.


    Selbst wenn er keine Lust hat, so kann nur die ARGE, Jugendamt,Sozialamt Einfluss und Sanktionen erheben. Geld für Grundnahrungsmittel, Wohnung etc. stehen ihm grundsätzlich zu. Es gibt Fälle der
    Streichung von Leistungen aber da fällt ihr Sohn noch nicht drunter.


    Warten Sie die weitere Korrespondenz der Behörden ab.