Schichtzuschläge

  • Hallo,


    Ich bin als Leiharbeiter beschäftigt und habe einen Stundenlohn von 6,79 euro das macht einen Nettolohn von 799 Euro im Monat aus. Da ich im 4 Schichtsystem arbeite das heist 2 Tage von 06-18 Uhr Frühschicht dann zwei Tage von 18- 06Uhr Nachtschicht und dann 4 Tage frei bekomme ich noch 25% vom Stundenlohn steuerfrei als Nachtschichtzuschlag und für Sonn und Feiertagsarbeit noch 50% vom Stundenlohn dazu. Desweiteren bekommei ch noch 6 euro steuerfrei Fahrkostenzuschlag so das ich af einen Verdienst von 1000-1050 Euro im Monat komme. Ich habe bei der Arge einen Antrag auf ergänzendes Hartz IV gestellt, meine Frage werden die Schichtzuschläge und das Fahrgeld als einkommen gerechnet oder gibt es dafür auch Freibeträge. Danke für die Antwort im voraus

  • Hallo,


    Ich bin als Leiharbeiter beschäftigt und habe einen Stundenlohn von 6,79 euro das macht einen Nettolohn von 799 Euro im Monat aus. Da ich im 4 Schichtsystem arbeite das heist 2 Tage von 06-18 Uhr Frühschicht dann zwei Tage von 18- 06Uhr Nachtschicht und dann 4 Tage frei bekomme ich noch 25% vom Stundenlohn steuerfrei als Nachtschichtzuschlag und für Sonn und Feiertagsarbeit noch 50% vom Stundenlohn dazu. Desweiteren bekommei ch noch 6 euro steuerfrei Fahrkostenzuschlag so das ich af einen Verdienst von 1000-1050 Euro im Monat komme. Ich habe bei der Arge einen Antrag auf ergänzendes Hartz IV gestellt, meine Frage werden die Schichtzuschläge und das Fahrgeld als einkommen gerechnet oder gibt es dafür auch Freibeträge. Danke für die Antwort im voraus


    hallo!


    dein erzieltes einkommen wird (unter berücksichtigung der entsprechenden freibeträge = siehe alg2-rechner) in voller höhe berücksichtigt. wie oder wann das einkommen erzielt wurde ist egal. was die arge interessiert, ist einzig und allein, was auf dem lohnzettel steht.


    vg!