1€ jobbler fahrkosten

  • Hy @all


    laut Bundessozialgericht Az:b 14 as 66/07 sollen 1€ jobbler fahrgeld selbst bezahlen.
    bei einer arbeitszeit von 16 stunden (reha maßnahme) gilt das dort auch bei einer fahrkarte von 48€ würden unterm strich 16€ bleiben stimmt das oder gibt es da ausnahmen


    gruß wenzel

  • hallo wenzel....grundsätzlich kommt es darauf an wie weit die maßnahme von deinem wohnort entfernt ist, denn es wird nach kolometern berechnet. bei uns in lübeck ist es so das man fahrgeld erst bekommt wenn die maßnahme mehr als 3 kilometer entfernt ist. dann aber mit einer berechnung die wenig nachvollziehbar ist. das amt berechnet den kürzesten weg von dir zuhause bis zur maßnahme....ob du den weg tätsachlich fährst, oder überhaupt fahren kannst, einbahnstrassen u.s.w. ist dabei völlig egal.

  • ich meine im momennt bekommen wir noch fahrgeld nur wurde doch vorige woche enschieden daß das fahrgeld in der aufwansentschädigung drin ist.(da hat jemand geklagt und vor gericht verloren von den rund 160€ soll er fahrgeld zahlen) so die rechtsprechung laut Bundessozialgericht Az:b 14 as 66/07 .meine frage ist nur wird das noch weiter gezahlt wenn man "68 stunden im monat einen 1€ job nachgehen muß" und 48 € fahrgeld zahlen müßte

  • HI also ich mache auch grade einen 1 euro Job und ich weiß von der neuen Katastrophe.
    Das ist richitg 1 euro jobber sollen das Fahrgeld aus eigner Tasche zahlen bekommen dafür aber
    1,25euro was natürlich für viele die Fahrkosten nicht abdeckt.Ich muss 30Std in der Woche
    den 1euro job machen das sind 120std im Monat das sind 150euro im Monat die monatskarte
    kostet sür mich aber auch schon schon 43 euro also 107euro gewinn gemacht aber es gibt schlimmer fälle das
    weiß ich.


    Lg Honey