Hy @all
laut Bundessozialgericht Az:b 14 as 66/07 sollen 1€ jobbler fahrgeld selbst bezahlen.
bei einer arbeitszeit von 16 stunden (reha maßnahme) gilt das dort auch bei einer fahrkarte von 48€ würden unterm strich 16€ bleiben stimmt das oder gibt es da ausnahmen
gruß wenzel