schwanger,ich harz4 er arbeit,zusammenziehen???

  • hallo ich bin neu hir,
    und ich hoffe ihr könnt mich ein wenig weiter helfen.:confused:
    und zwar ich bin jetzt in der 31 ssw, bezieht harz4 und wohne seit 4 jahren in meine eigende wohnung alleine.wie gesagt bin ich nu schwanger und möchte gerne mit den vater (er wohnt woanderst und hat arbeit) vom kind zusammen ziehen nur er
    ist sich nicht sicher.
    weil er von vielen leuten gehört hat ,,wenn ihr zusammen zieht habt ihr kein geld mehr dann mußt du alles selber zahlen und ihr könnt euch und denn baby nix mehr leisten''.



    nun meine fragen:
    1: stimmt das?
    2: wieviel darf er verdienen wenn wir zusammen ziehen damit ich nicht weniger bekomme als jetzt?



    ich danke euch jetzt schon für antworten

  • hallo!


    du wohnst alleine und bekommst die miete bezahlt, müsstest also ca. 700€ alg2 beziehen.
    wenn das baby kommt, kommt ein bedarf von 54€ (das kindergeld wird angerechnet!) hinzu.
    wenn ihr zusammen zieht, erzielt ihr beiden einen bedarf von 2 x 316 € mit + 54€ + miete = max. 1.100€.


    wenn die wohnung nicht groß genug ist, könnte bei euch auch eine größere wohnung genehmigt werden


    soll also heissen: wenn dein freund nicht mehr als euren bedarf netto verdient, hättet ihr immer noch anspruch.


    (hast du eigentlich mehrbedarf schwangerschaft, schwangerschaftbekleidung & erstlingsaustattung geltend gemacht??)


    vg!

  • hallo,


    erstmal danke für die antwort,



    ich bekomme vom amt 684 euro,da ist der mehrbedarf für schwangere drin und miete muß abgerechnet werden sind 300 euro warm.er bekommt ca 900 euro hat aber keine ausgeben wie miete oder so weil er beim bekannten wohnt mietfrei.hab aber viele alte rechnungen zu bezahlen und auto und so.
    wir würden ja in meine wohnung bleiben also er zu mir ziehen.
    wieviel würde ich denn so ca bekommen oder bekomme ich überhaupt noch was vom amt wenn wir zusammen ziehen???


  • da, wie oben schon geschrieben, das einkommen deines freundes nicht euren künftigen bedarf übersteigt, dürftet ihr noch einen anspruch haben.


    für eine beispielrechnung empfehle ich dir einen alg2-rechner. schätze das euer anspruch noch zwischen 300 und 400 € liegen dürfte.