zuviel Vermögen!!!

  • Hallo,


    auch ich bin neu hier und hätte da mal ne Frage oder auch mehrere. Dazu folgender Sachverhalt.
    Im August habe ich eine Arbeit angefangen (War ich froh, endlich weg von dieser ARGE). Allerdings währte die Freude nicht lange, denn die Stelle wurde aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen und mir zum 30.11.2008 gekündigt. Ich muss ab 1.12. wieder Hartz IV beantragen. Da ich im Dezember nochmals Gehalt (für Nov.) bekomme werde ich sicher im Dezember keinen Anspruch auf Hartz IV haben.


    Ich bin 43 und alleinerziehend mit 1 Kind, 14. Mit dem Vater des Kindes habe ich ein erschlossenes unbebautes Baugrundstück. Dieses wollten wir schon lange verkaufen, aber es hat nicht eher geklappt. Jetzt haben wir es fast verkauft. Die Zahlung des Kaufpreises (mein Anteil beträgt ca. 15.000,– €) erfolgt aber erst Ende November oder im Dezember (hängt vom Notar ab), so dass der Zahlungseingang bei mir in die Zeit des Bezuges von Hartz IV fällt.
    Außerdem besitze ich noch eine RV mit einem Rückkaufswert (RW) von ca. 4700,– € und einer LV mit einem RW von ca. 3300,– €. Die Versicherungen sind jedoch nicht als Riester oder Ähnliches festgeschrieben.


    Die Frage ist nun, wie wird jetzt das Vermögen (und der Freibetrag) berechnet?
    Es ist schon frustrierend für mich, dass ich das Geld welches ich mir über einen langen Zeitraum erarbeitet und gespart hatte, dann so verbrauchen muss.


    Wer kann mir da einen Tipp geben. Ich wäre euch sehr dankbar.



    MfG Bea

  • Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Vermögensfreibetrgen und Einkommensfreibeträgen. Im konkreten Fall
    rechnet sich das bei Dir so : 43 Jahre jung x 150,oo Euro = 6.450, Euro zzgl. Kind sofern minderjährig 3.100 Euro.


    Kumulativ : Vermögensfreibetrag hier : 9550,00 Euro.


    Für den Monat Dezember auch wenn Du Gehalt bekommen hast, Antrag auf ausgleichende Sozialhilfe stellen.


    Folgende Unterlagen beibringen : Notarschreiben noch kein Geld da !!!!
    Verdienstabrechnung Nov. 2008


    Ratsam wäre, schnell wieder in Arbeit zu kommen und dann das Geld sichern. Mehr lässt das Forum nicht zu, Dir zu erklären, wie man so etwas macht.


    Wenn alle Stränge reissen, so hilft Dir nur noch ein Anwalt für Sozialrecht. Solltest Du den Ausgleichsbescheid der Arge
    in den Händen halten, sofort zum Amtsgericht und einen Beratungshilfeschein beantragen. ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. ) Achte darauf tatsächlich einen Anwalt für Sozialrecht zu nehmen und nicht einen der das als Interessengebiet ausweist.


    Notfalls meldest Du Dich noch mal !