Umzug wegen Schimmel?

  • Hat man als ALGII-Empfänger mit 2 Kleinkindern (ständige Infekte) Anspruch auf eine andere Wohnung, wenn die derzeitige Wohnung stark von Schimmel befallen ist??
    (Renovierung ist fraglich möglich, da der Schimmel sicher in der Mauer festsitzt. Außerdem könnte ich die Kosten dafür auch nicht aufbringen...)
    Bitte um kurze Info...
    Vielen Dank!

  • Hallo!


    Normalerweise muss der Vermieter die Kosten für Schimmelbeseitigung tragen , wenn nicht unsachgemäßes Wohnverhalten des Mieters dafür verantwortlich ist. Das könnte z. bWäschetrocknen in der Wohnung , unzureichendes Heizen von nebenräumen und unzureichende Lüftung sein.


    Als erstes würde ich versuchen den Vermieter daruf anzusprechen wenn ich alles richtig gemacht hätte....

  • Hallo,
    wir haben ein ähnliches Problem und ich habe heute von meinem Sachbearbeiter gehört, dass wir keinen Anspruch auf eine neue Wohnung haben, weil der Schimmel eine Sache zwischen Vermieter und Mieter sei! Man soll das also erst mal mit den Vermietern klären. Blöd nur, wenn die einem die Schuld in die Schuhe schieben wollen und sich viel Zeit lassen die nächsten Schritte zu unternehmen. In der Zwischenzeit müssen wir hier mit dem Schimmel leben...

  • Anhören solltet Ihr euch die Argumente des Vermieters schon, insbesondere wenn dieser euch anlastet zu wenig geheitzt oder gelüftet zu haben - ist für mich dann ein gutes Argument wenn es um die Heizkostenpauschalen der ARGE'n geht.


    Wir müssen sparen, kriegen nicht genug Heizkosten erstattet und als Konsequenz daraus folgt, Fehlverhalten beim Lüften, man muss ja sparen also bleiben die Fenster zu, oder beim Heizen nur ein Raum im Haus wird richtig erwärmt und in den Rest der Bude zieht die Feuchtigkeit durchs Mauerwerk!


    Schuld liegt dann beim Mieter? oder bei Denen die Einsparungen erzwingen?!


    Gruß