Anspruch auf SGB II in Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo, ich beziehe z.Zt. SGB II (Trennung, 15 Jahre Hausfrau und Mutter und daher ohne Job, 2 Kinder). Die Kinder wollen bei ihrem Vater leben und ich werde zu meinem Freund in dessen ET Wohnung ziehen. Mein Freund hat Einkommen, wenn auch ein kleines. Habe ich dann noch irgendwelche Rechte auf Bezug von Leistungen vom Arbeitsamt oder Sozialamt?
    Kann mir jemand fundierte Auskunft geben, ob und/oder was ich zu beachten habe?

  • Ja, hast Du. Ratsam wäre dem Amt hier konkret reinen Wein einzuschenken. Das Einkommen Deines Freundes wird mit angerechnet. Du erhältst dann eine Ausgleichszahlung, ist von Höhe des Gahltes abhängig. Ist die ET - Wohnung bezahlt und lässt sich die Wohnung teilen. Du dort Dein Bett, er dort sein Bett, Wäsche da für Dich, Wäsche für ihn woanders. Kühlschrank Du oben, er unten, Handtücher links, da rechts etc.


    Mehr lässt das Forum nicht zu, da braucht man auch nähere Angaben.