ALG nicht für ehrliche Leute

  • Meine Situation sieht folgendermaßen aus:
    Ich bin 38 und gelernter Zahntechniker.Verheiratet und ein Kind(4 1/2Jahre)
    Ich wollte mich das erste mal in meinem Leben arbeitslos melden im März 2007,nach meiner Elternzeit.Dort sagte man mir, ich sei nicht vermittelbar, da meine Tochter noch keinen Kindergartenplatz hat. Ich sollte mich wieder melden, wenn ich vermittelbar wäre.
    Unsere Wohnsituation hatte sich dann im Mai geändert, sodaß ich einen großen Umbau am gekauften Haus vornehmen mußte.
    Jetzt, da der Umbau so gut wie fertig ist, und ich mich als "vermittelbar" arbeitslos melden wollte, sagte man mir, ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, bzw. Zuschüsse, beim Versuch einer Selbstständigkeit.Ich hätte in den letzten 2 Jahren, kein ganzes Jahr Gehalt bekommen.
    Auf meine Rückfrage,ob ich hätte "bescheißen" sollen, indem ich mir Jobs vermitteln lasse,wo ich mich dann absichtlich daneben benehme o.ä, sagte meine Sachbearbeiterin: ja!
    Auf meine nächste Frage, ob Ehrlichkeit hier bestraft wird, antwortete Sie wieder mit ja!
    Was soll ich meiner Tochter jetzt beibringen? Lügen und betrügen wird belohnt?
    Es geht gar nicht um die Unterstützung, sondern ums Prinzip.Mein ganzes Vertrauen, daß Ehrlichkeit und Gerechtigkeit belohnt wird, neigt sich dem Ende. Und das ist schlimm!
    Aber morgens kann ich meiner Tochter noch guten Gewissens in die Augen schauen!!
    Stimmt es wirklich, das mir Arbeitslosengelg nicht zusteht?


    Mfg
    Marc Albers

  • Hallo Marc!


    Die Situation in der Zahntechnik kenne ich aus meiner beruflichen Vergangenheit, bin quasi vom Fach und habe mich bei Ulla Schmidt schon des öfteren persönlich bedankt. Neuerdings steht dann immer ein Security vor mir!


    Hinsichtlich des Nichtanspruchs auf ALG I oder II denke ich, hast Du definitiv falsche Auskünfte erhalten.


    Nach meinem Kenntnisstand musst Du in den letzten 36 Monaten vor der Antragstellung auf ALG I im angestellten Verhältnis gearbeitet haben um einen generellen Anspruch stellen zu können.


    Darüber hinaus stellt sich die Frage in wieweit die Sachberarbeiterin in der Lage ist zu beurteilen ob Du in Deinem Beruf oder anderweitigen Tätigkeiten nicht vermittelbar bist, dies mit der Begründung zu erklären das noch kein Kindergartenplatz für Deine damals 3 Jährige Tochter gegeben sei ist Schwachsinn hoch 10. Warum will ich Dir gerne erläutern: Was wenn Du zur Betreuung damals Deine Tochter in die Obhut einer Mutter mit gleichaltrigen Kindern gegeben hättest? Dann hätte man Dir von Amtswegen auch diesen Aufwand ersetzen müssen oder Du hättest ein Kindermädchen gefunden das zur Betreuung zur Verfügung gestanden hätte. Diese Auskunft war blödsinn.
    Eine Nichtvermittelbarkeit daraus abzuleiten definitiv falsch!
    Jetzt, da der Umbau so gut wie fertig ist, und ich mich als "vermittelbar" arbeitslos melden wollte, sagte man mir, ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, bzw. Zuschüsse, beim Versuch einer Selbstständigkeit.Ich hätte in den letzten 2 Jahren, kein ganzes Jahr Gehalt bekommen.


    Auch das ist falsch, Du musst wie geschildert in den letzten 36 Monaten angestelt gearbeitet haben - da bin ich mir ziemlich sicher weil selbst Menschen die sich in der Selbstständikeit versucht haben - eben mit diesem Zeitrahmen noch einen Anspruch auf ALG Leistungen haben.


    Für mich hat die Frau keine Ahnung weil das was sie da anführt nur auf junge Leute zutrifft die zuvor nie in Arbeit gestanden haben, also keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, hier trifft das zu was sie Dir gegenüber erklärt hat - nur mit dem kleinen Unterschied das Du ja nach Deiner Lehrzeit bis ungefähr zum 36. Lebensjahr irgendetwas beruflich gemacht haben wirst!


    Darüber hinaus hättest Du, wenn nicht grade zuviel Eigenkapital da ist zumindest einen Anspruch auf ALG II Leistungen welche aber von der ARGE geprüft werden müssen.


    Aber selbst da gilt das ein ALG II Beziehr der sich für die Selbstständigkeit entscheidet Fördergelder von bis zu 3000€ maximal erhalten kann!


    Ganz ehrlich, geh zum Amtsleiter der Agentur und sprich Ihn auf die Angelegenheit an und vor allem bestehe darauf das Dein Antrag schriftlich aufgenommen wird. Bei Ablehnung kannst Du dann widerspruch oder gar eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen!


    Sorry aber irgendwie scheint mir die nette Sachbearbeiterin etwas deplaziert zu sein!


    Gruß