Arge

  • Hy,
    ich habe im okzober eine schulische ausbildung begonnen und wohne zur zeit noch bei meiner mutter(in Limburg) habe jetzt ein zimmer imm wohnheim direkt neben der schule (in HÖCHST)angeboten bekommen muss mir jetzt den umzug genehmigen lassen von der arge wenn es klappt wer übernimmt die Umzugskosten??Über wen bin ich versichert??Bekomme nämlich 212 Euro BAFög was erhöt würde wenn ich umziehe nach Höchst auf 383Euro laufe ich dann noch über die arge auch wenn ich von denen keon geld mehr bekomme??Dürfen die meine von harzt4 lebenden Mutter das komlptte Geld was sie für mich bekommmt wie wohnzuschuss oder so in der art komplett streichen???wenn ich diese wohnung als 1 Hauptsitz anmelde denn Wochenende und Ferien bin ich daheim!!
    Bin über jede Antwort sehr dankbar!!!

  • Hallo jennyG!


    Bei manchen Fragestellungen hat man hier im Forum so seine Probleme!


    Bafög Bezug schliesst im Grunden den Bezug von ALG II aus! Allerdings bezieht Deine Mutter ja wohl ebenfalls ALG II und bekommt demnach wohl einen Mietanteil den Du im Grunde aufbringen müsstest, würde Dein Bafög wie zukünftig als "elternunabahängiges" Bafög gezahlt.


    Gegnwärtig bekommst Du aber elternabhängiges Bafög und damit entfällt der von Dir zu zahlende Mietanteil (rein rechnerisch und wird somit Deiner Mutter mitgezahlt)!


    Denn Deine Mutter muss ja für Deine Unterkunft mit aufkommen - rein Abwicklungstechnisch!


    Wenn Du jetzt ausziehst erhälst Du elternunabhängiges Bafög und bekommst den Mietanteil für Deine Wohnung im Bafög mitgezahlt, damit dies aber möglich ist muss Du einen 1.Wohnsitz (an dem sollte man sich am häufigsten aufhalten), also einen eigenen Wohnsitz haben, dies kann die ARGE Dir nicht verweigern weil Du Bafög beziehst und nicht der Regelung unterliegst die für andere unter 26. Jährigen zum tragen kommen die ALG II beziehen. Du brauchst also noch nicht einmal für den Umzug/Auszug fragen
    die ARGE hat da nicht zu entscheiden. Melden und das ist etwas anderes, muss Deine Mutter den Auszug aber dennoch: a) Mitwirkungspflicht, Anzeigepflicht bei Veränderungen und b) weil die Leistungen die Deine Mutter im Grunde für Dich erhält, weil sich bei elternabhängigem Bafög auch für die Sicherstellung Deines Unterkommens aufkommen muss,jetzt nicht mehr notwendig sind.


    Allerdingsbleiben die Kosten für Deine Mutter ja gleich was das Mietverhältnis angeht und da Du auch zeitweilig zu Besuch und an den Wochenenden anwesend sein wirst ist der Wohnraum nach wie vor als angemessen zu betrachten.


    Leistungen für Dich musste die ARGE ja bisher auch nicht aufbringen(Bafög) und somit kann nur eines passieren, nämlich das ein ganz besonders kluger Sachbearbeiter Deiner Mutter erklärt das die Wohnung jetzt für Sie allein nicht mehr in der Größe angemessen ist, weil vielleicht zu groß!


    Sollte dies geschehen müsst Ihr einfach nochmal hier schreiben!


    Wenn Dun die Ausführungen verstanden hast müsstest Du erkennen, das Du im Grunde kein Geld von der ARGE erhältst, sondern lediglich Deine Mutter den Ausgleich dafür das Du bei Ihr lebst.


    Auf dem Bescheid müsste eigentlich zu erkennen sein das für Dich keine Regelleistungen nach ALG II erbracht werden, sondern nur der Mietanteil für Dich gesondert aufgeschlüsselt wird, der Auszug führt aber in keinem Fall zu einem Wegfall dieses Geldes weil Deine Mutter ja nach wie vor die gleichen Mietkosten aufbringen muss. Somit ergibt sich auf die Frage nach dem Umzug oder der Kostenübernahme auch logischerweise keine Zuständigkeit der ARGE und ob Du von der Bafög-Stelle dafür Leistungen erhälten kannst kann ich Dir nicht sagen.


    Deine Mutter könnte allerdings versuchen (Fürsorgeverpflichtung) ob Ihr quasi die Umzugskostenhilfe zuerkannt wird, weil Du bis zum Auszug ja Ihrer Obhut unterliegst.


    Denke das zunächst eine Verneinung erfolgen wird, aber stellt den Antrag trotzdem und zwar schriftlich und dann Widerspruch gegen den Bescheid und als nächsten Schritt Klage beim Sozialgericht, das kostet Euch maximal ein paar Brifmarken und vielleicht 10 € für den Rechtsanwalt.


    Auf jeden Fall muss dann ein Beratungsgutschein über den Rechtspfleger beim Amtsgericht geholt werden.


    Ist etwas Lauferei aber ohne ddiese geht sonst sicher nichts!


    Viel Erfolg und Gruß

  • Soory hatte wegen der Krankenversicherung nichts geschrieben!


    Wenn es eine Ausbildung mit Vergütung ist müsstest Du über die Schule als Ausbildungbetrieb versichert sein, ansonste sind ja die Eltern solange sich die Kinder noch in der Ausbildung befinden in der Regel dafür zuständig, informiere die Krankenkasse Deiner Mutter die klären das dann!


    Gruß

  • hallo.ich habe im august eine schulische ausbildung begonnen und erhalte bafög aber auch geld von der arge. weil ich einen eigenen haushalt führe und ein kind habe alleinerzihend bin bekomme ich nur noch von der arge die miete für meine tochter. habe füe mich auch kindergeld beantragt und wollte wissen ob es angerechnet wird und wenn ganz oder nur teilweise?
    würde mich über eine antwort freuen
    lg