bin obdachlos,habe drei wohnungsangebote abgegeben und eigendlich dabei meine selbstständigkeit vor zubereiten.möchte eine wohnung von den dreien unbedingt haben weil sie günstig ist und einen notwendigen,zusätzlichen raum für meine arbeit hätte.leider stellt sich die arge quer auf grund der qm bindung die in brandenburg noch existiert obwhl sie weit unterm satz liegt und eine zusätzliche anmietung von arbeitsraum teurer wäre.wer kann mir sagen wie ich die wohnung für mich in anspruch nehmen kann und die arge die miete trotzdem übernehmen muss? in berlin ist die qm bindung aus gutm grund nicht mehr existent. g.hartzfür