ALG1 nach einem Jahr Meisterschule??

  • Hallo, ich habe folgende Fragen:


    Wenn ich freiwillig mein Arbeitsverhältnis kündige, um 12 Monate lang eine Vollzeit-Fortbildung zum Meister zu machen, steht mir dann direkt nach Ende des Kurses ALG1 zu, oder erwartet mich eine Sperre?


    Falls eine Sperre droht:
    Wenn die Kündigung nachweislich aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, ändert dies was an der Situation?


    Danke vorab für Antworten.

  • Hallo JimM.


    Hatte Dir schon den anderen Artikel beantwortet. Du äußerst hier genau die Bedenken die ich dort schon erwähnt hatte.


    Wenn Du jetzt kündigst stehen Dir zunächst einmal 360 Tage ALG I zu - allerdings nur wenn die gesundheitlichen Gründe anerkannt werden und somit keine 3 Monatige Sperrfrist erfolgt!


    Was Du allerdings planst ist12 Monate Bafög zu beziehen und dann den Beginn des ALG I Anspruches nach hinten zu verlagern.


    Auch wenn man eine Teil des Bafög zurück erstatten muss, führt das meines Erachtens nicht dazu das der Beginn der Arbeitslosigkeit vom tatsächlichen auf ein fiktives Datum verschoben werden kann.


    Lass Dich doch von Deinem Arbeitgeber zunächst "Freistellen" für die Dauer der Meisterschule, die Du dann ja mittels Bafög absolvieren könntest und erst nach Abschluss der Meisterschule kündigen, z.B. weil der Betrieb den Kostefaktor Meister nicht bewerkstelligen kann!


    Ich denke das ist der bessere Weg und Arbeitsamt und Betrieb spielen im Guten immer eher mit als wenn man die Kündigung vorsätzlich zu Lasten der Allgemeinheit praktiziert, Bis dahin haben wir dann ja vielleicht auch schon wieder neue Regelungen!



    Gruß

  • Hallo Horst,


    die gesundheitlichen Gründe sind seitens der Rentenkasse jetzt anerkannt.
    Weiterhin gilt doch auch die Regelung, dass man in den letzten 24 Monaten mindesten 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben muß, um ALG1 zu erhalten.
    Ich werde planmäßig 11 Monate für die Fortbildung benötigen, sodass meines Erachtens ALG1 ab dem ersten Monat NACH der Fortbildung gezahlt werden sollte.


    Oder liege ich da falsch?


    Gruß JM