Hallo,
ich habe eine Frage und zwar haben wir ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt. mein Mann arbeitet aber erst seid 26.03.2007 wieder, leider war er vorher 4 Jahre arbeitslos.
Wir hatten versäumt "Widerspruch " zu stellen, darum der Antrag wegen Überprüfung . Nun will das Amt aber von uns von 2004-2007 die Einkommensbescheide haben.
Was soll das eigendlich, denn die haben von mein Betrieb eine Jahresbescheinigung erhalten und immer der Arge übergeben, arbeite 15 Std. die Woche im öffendlichen Dienst, seid 2002. Lohnbescheinigungen wurden auch jeden Monat von uns belegt bei der Arge.
Die Überprüfung wurde von uns begründet mit dem Aufhebungsbescheid vom 23.07.2008
Wegen Fahrgeld vom Arbeitgeber wurde die Leistung eingestellt. Mit Fahrgeld hat mein Mann aber nur 1100,00€- Zeitarbeit und das im Schichtsystem.
Hat die Arge das Recht dazu von 2004 an die Unterlagen nochmals zu verlangen?
Wer kann helfen.
Danke