ich mag nimmer

  • Zu meinem prob ,ich hab im April wieder Arbeit gefunden *freu* und alle läuft super ich werde meinen Arbeitsvertrag auch verlängert bekommen ohne zweifel .Davor war ich 4 jahre hartz 4 Bezieher .
    nun hatte meine Frau einen Termin beim Amt , und siehe da ich muss nun 385 euro nachzahlen weil der gute Mann der vorher für uns zuständig war falsche berrechnungen angestellt hat ,die Nachzahlung bezieht sich auf den zeitraum wo ich schon wieder in arbeit war ,also April bis heute ,ich habe jeden Monat meine Abrechnungen eingereicht und bin jeglicher verplichtung ,sprich Kontoauszüge Lohnnachaweis usw nachgekommen ,meine neue Sachbearbeiterrin sagte meiner Frau sie solle sich mal gedanken machen wie sie sich die rückzahlung vorstelle.


    muss ich für verwaltungsversager nun selber aufkommen oder habe ich hier handhabe mich gegen solch eine Aktion zu wehren .?
    ich hab das langsam satt das man mich immer und immer wieder ausbremst und wieder auf meinen alten standart zurück katapulltieren möchte .(sicher möchten sie das nicht ,aber sie sind auf dem besten wege dahin)


    schon jetzt danke für eine antwort .

  • Grundsätzlich mußt Du fälschlicherweise gezahltes Geld zurückzahlen.
    Das ist in jedem Falle rechtens.


    Falls Du jedoch BEGRÜNDETE Anhaltspunkte hast, daß auch die Neuberechnung und Nachzahlung wiederum FALSCH sind, solltest Du zuerst (formlos reicht) Widerspruch einlegen und Dir kompetenten Rat holen (nachrechnen lassen). DU findest sicher in Deiner Stadt soziale Dienste, die sich um so etwas kümmern.
    Wie gesagt - wenn begründete Hinweise auf Falschberechnung vorhanden sind.


    PRAKTISCH kannst Du aber in jedem Falle um eine RATENZAHLUNG bitten.

  • Wenn ihr die Falschberechnung hättet erkennen müssen, dann müsst ihr zurückzahlen, Ratenzahlung kann vereinbart werden.


    Wenn die Arge den Mist verzapft hat, dann musst du nicht zurückzahlen, soll heißen, wenn alle Unterlagen umgehend vorglegt worden sind und die Arge versäumt die Berechnung zu ändern, dann besteht kein Rückzahlungsgrund.

  • zum einen ersmal vielen dank für die Info .
    Also ich"wir" bin meinen verpflichtungen schon quasie übertrieben nachgekommen und haben immer alles eingereicht was Relevanten Wert für eine Berechnung hat .Und da da haben wir das wort "Berechnung " ich habe nicht im Ansatz eine ahnung wie die Berechnung angestellt wird, man findet viele Rechner im Netzt die einem sagen was einem zusteht aber das ist von Fall zu Fall ja unterschiedlich ..ich mache nebenbei einen 399 euro job und auch diese Abrechnungen haben wir immer mit eingereicht ,ich bin mir keiner schuld bewusst und die Dame sagte ja auch das ihr Vorgänger Berechnungsfehler gemacht hätte .
    So habe ich heute Morgen mit dem Amt Telefoniert mit der Bitte mir den vollen namen des damaligen Sachbearbeiters bitte zu nenne ,diese wurde mir verwährt als auch die personalnummer (ich befürchte man hat diesen armen Mann entsorgt),auf die >Frage nach dem Namen von ihr und de Personalnummer wurde aufgelegt und alle weiteren versuche einer neuen Verbindung scheiterten leider kläglich.


    nun meine Frage ! ich habe eine Rechtschutzversicherung ..macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten ?für mich ist das sehr sehr viel geld ,ich habe noch einen Behinderten Sohn im alter von 15 jahren und ich wollte ihm eigendlich mal ein schönes Weinachten bescheren .:(


    vielen dank für die raschen antworten
    Gruß Marlis

  • Hallo Dierkie!


    Verlier nicht die Nerven! Du und ich und viele, viele andere in diesem Land sind arbeitslos (oder wie es immer so schön heisst arbeitssuchend) was ja so nun auch nicht stimmt; denn die Sicherung unseres Grundbedarfs ist mancher Orts (je nach politischer Gesinnung der ARGE-Obrigkeit) mit einem Aufwand verbunden, dass würde man dies als reguläre Arbeitszeit vergütet bekommen im Grunde ein Vollzeit-Job dabei entstehen könnte, so geht es zumindest mir und wer sich mal die Mühe macht und die Uhrzeiten meiner letzten Artikel anschaut weis wovon ich spreche.


    Die Frage die sich mir stell ist die, die Du auch gerne der neuen Sachbearbeiterin mal stellen darfst!


    Sie sagt Dir, das der Vorgänger Fehler bei der Berechnung gemacht habe? "Wer sagt eigentlich das diese angeblichen Fehler nicht grade von Ihr gemacht werden????????????????


    Stell Ihr die Frage und dann erkläre Ihr das es Dir nicht zuzumuten sei diesen Sachverhalt zu beurteilen oder als richtig zu bestätigen und es Deiner Auffassung nach daher nur einen einzigen Weg gibt dies klar und deutlich geregelt zu sehen, nämlich den Endscheid beim Sozialgericht!


    "Neue Besen kehren bekanntlich gut" das darfst Du ruhig so als Einwand bringen und wenn sich die Dame den Schuh dann anzieht (in punkto Besen) kannste immer noch erklären das Du nur eine Volksweisheit zittiert hast und damit nicht Ihre Persönlichkeit angreifen wolltest.


    Fakt ist doch, das dieses Verhalten der mündlichen Überlieferung von angeblichen Fehlern kein Verwaltungstechnisch übliches Vorgehen darstellt. Ein Änderungsbescheid ist das mindeste und gegen diesen kannst Du den Einwand bringen den ich Dir zuvor schon geschrieben habe. Selbst wenn daraufhin die Rechtsabteilung dies als richtig tituliert würde ich diese Auskunft in Zweifel stellen, denn die Rechtsabteilung steht nie auf seiten der Leistungsempfänger sondern ist eigentlich nur ein zusätzlicher Filter für mögliche Fehler von Mitarbeitern bevor es zur Gerichtsbarkeit geht. Notwendig weil auch der Staat nicht jeden und alles in kostenintensive Gerichtsverfahren bringen kann. Die Rechtsabteilungen prüfen so gesehen nur ob dem Sachbearbeiter bei der Argumentation keine dem Verfahrenserfolg negativen Faktoren unterlaufen sind. Fälschlicher Weise denkt man als Otto-Normal-Bürger das eine neutrale Bewertung bei einem Widerspruch erfolgt, leider das habe ich in einem persönlichen Gespräch vor Ort erfahren müssen sind die Rechtsabteilungen an die Vorgaben der BA in Nürnberg gebunden!


    In einem daraus resultierendem Gerichtsurteil könntest Du z.B. auch die möglicher Weise berechtigte Rückleistung auf ein Ratenniveau herunter bekommen, das Du andererseit bei eigenen Verhandlungen nicht erzielen würdest.


    Keinesfalls ist es zulässig die Rückforderung der Leistungen über den Satz zu fordern der durch Sanktionen erfolgen würde. 30% vom Regelsatz würden demnach knapp 100€ ausmachen,mehr ist aber nicht zulässig und die ARGE beschneidet sich darüber hinaus auch noch möglicher Sanktionierungsmöglichkeiten, denn diese wären bei einem Erstvergehen eben diese 30%!


    Ich, und das rate ich Dir wirklich, würde den Weg zum Sozialgericht suchen. Gleichzeitig solltest Du an die Geschäftleitung der zuständigen ARGE schreiben und das am Telefon gezeigte Verhalten anzeigen, mit dem Hinweis das Du Dir dieses in den ARGE'n "inzwischen scheinbar übliche Verhalten" nicht nur verbietest sondern als Dienstaufsichtsbeschwerde zur Anzeige bringst!


    Nur wenn wir aller Orts so vorgehen, diesen Umgang mit uns nicht zulassen, dann werden wir verhindern können das dieser Stil zur Gewohnheit wird und somit auch von künftigen Generationen ertragen werden muss. - Solches Verhalten ist provkant vorsätzlich und zumeist von Oben her abgesegnet und ich kann einer Gesellschaft die so mit den schwächsten der Gemeinschaft umgeht nur den Status "assozia" und "egoistisch" zubilligen.


    Also mein Freund, nicht resignieren! Hol tief Luft und zeig Denen notfalls, wer das größere Arschloch sein kann - wir die Arbeitslosen sind es oft genug gewesen die den Arbeitgebern und Unternehmern die Taschen voll gemacht haben, dafür hat man aber eine solche Behandlung nicht verdient!


    Das erinnert mich immer an den angeleinten Wachhund auf dem Bauernhof der dafür das er Laut gibt wenn sich jemand dem Eigentum nähert noch eine Übergezogen bekam weil er nicht schnell genug aufhörte zu bellen! Beissen müsst Ihr alle und zwar schnellstens,denn nach der nächsten Bundestagswahl wird's noch schlimmer wenn die jetzt nicht umschwenken!


    Macht klare Aussagen das die eure Stimme nicht erhalten wenn sich nichts zum Positiven ändert!


    Ob Links oder Rechts, die helfen euch auch nicht! Die werden zerredet oder sind auch nicht besser!


    Ihr müsst persönlich werden - so wie ich es oben geschildert habe! Wenn sich so eine "Pute" profilieren muss dann nicht auf eure Kosten oder es muss sie soviel Nerven kosten dass sie es nie weider macht!


    Gruß

  • Hallo dierkie,


    bin neu hier und habe für dich gleich ein entsprechendes Urteil gefunden:
    Klick mal http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e19af71262e07.html :cool:
    Hoffe, es hilft dir weiter. Berufe dich auf den Vertrauensschutz, denn wenn du darauf vertraust, dass die Berechnung passt (du kannst es ja nicht besser wissen, denn du arbeitest schließlich nicht auf diesem Amt, sonst bräuchtest du ja keinen Antrag auf irgendwas stellen...), dann musst du gar nichts zurück zahlen. Ich drück dir die Daumen.
    Liebe Grüße
    ninette10