Hallo und Guten abend.
Ich habe mal eine Frage und ich hoffe hier kann man mir helfen.
Es geht um meinen Vater: Er lebt in den neuen Bundesländern und lebt von Hartz IV. Ich möchte gern das er zu uns (alte Bundesländer) zieht um ihn dichter bei uns zu haben. Ihn hält da drüben nichts mehr, da ich bzw. wir (meine Frau, unsere Kids und ich) die einzigen sind die er noch hat. Ich muss noch dazu sagen, das mein Vater 50 Jahre alt ist und seine jetzige Wohnung bereits gekündigt hat. Er hat uns beauftragt hier eine Wohnung zu suchen. Und... wir sind fündig geworden.
Was müssen wir jetzt noch mit den Ämtern beachten?? Kann es sein, das die ARGE ihm verbietet hierher zu ziehen??
Würde mich über viele Infos freuen.
MfG Templin
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Nein können sie nicht bzw muss er die Erlaubniss vorher einholen diese dürfte er bekommen, da der Umzug aus schwerwiegenden sozialen gründen nötig ist.
ich könnte dir einen Antrag zukommen lassen wenn du mir ne private anchricht mit deiner E-Mail adresse schickst.
wobei ich nciht weiß ob das überhaupt nötig ist, da er ja auch nciht mehr U25 ist, sorry war zu schnell beim schreiben.
Liebe Grüße
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