tochter wohnt nur wochende bei mir

  • hallo,


    ich brauche einen rat, ich bin geschieden, habe meine tochter sie ist 18, bei mir als ersten
    wohnsitz angemeldet, habe die auch dem arbeitsamt mitgeteilt. nur ist folgendes, meine tochter
    kommt nur samstagsabend bis sonntags nachhause. sie hat einen nebenwohnsitz.
    meine frage ist. muss ich das dem arbeitsamt mitteilen, das sie im 2. lehrjahr ist, habe ich
    ihr lehrlingsgeld voll angeben, das mir wiederum vollständig angerechnet wird.
    ich habe einen 11 jährigen sohn. ich bekomme im monat 226,00 euro hartz iv. ist das korekt?
    muss sich meine tochter nicht ummelden?


    es wäre ganz nett, wenn ich antworten bekommen würde.


    danke stern45

  • Hallo!


    So wie ich es kenne muss man den Hauptwohnsitz da anmelden , wo man sich hauptsächlich aufhält! Wäre in Deinem Fall eher die andere Wohnung der Tochter , nicht? Oder ist der jetzige nebenwohnsitz nur vorübergehend? Z.b bei einem Studium wird das oft so gemacht, da ja die Kids während der Ferien und nach dem Studium oft zu Eltern zurückgehen....

  • Hallo,


    mein Bruder wohnt in einer Betreuten Wg, weiter weg von meiner Mama. Auch er hat seinen Hauptwohnsitz bei ihr und die Wg nur Zweiwohnsitz, obwohl er nur alle 2 Wochen am Wochenende und vielelicht mal etwas länger in den ferien bei ihr ist. sie hat das der ARGE so mitgeteilt und es wird ihr nichts angerechnet oder abgezogen

  • Hallo Stern 45!


    Denke das Du bisher alles richtig gemacht hast. Der 2.Wohnswitz sollte aber unbedingt gemeldet werden, weil dieser wegen der Ausbildung Deiner Tochter ja wohl absolut notwendig ist.Sollte die ARGE darüber anders urteilen, rate ich Dir zu Widerspruch und notfalls einer Klage beim Sozialgericht.


    Die volle Anrechnung, so denke ich ist wie im Fall von BlueGirl Tanja, damit aber bei Dir dann nur möglich wenn auch die Kosten für diesen 2. Wohnsitz von der hiesigen ARGE getragen würden.
    Da dies nicht so zu sein scheint rate ich Dir umgehend beim Sachbearbeiter vorzusprechen!
    Lass Dich dort nicht einschüchtern wegen Meldepflicht ect. melden kann man erst etwas wenn einem der Umstand bekannt ist, das dies so zu handhaben ist.
    Du hast dann zumindest ab dem Tag einen Anspruch auf Berücksichtigung der Umstände!


    Ein Rat dazu lass Dir dieses Vorsprechen und den Grund dafür als Niederschrift in Kopie aushändigen!


    Gruß und viel Erfolg