hallo,
ich brauche einen rat, ich bin geschieden, habe meine tochter sie ist 18, bei mir als ersten
wohnsitz angemeldet, habe die auch dem arbeitsamt mitgeteilt. nur ist folgendes, meine tochter
kommt nur samstagsabend bis sonntags nachhause. sie hat einen nebenwohnsitz.
meine frage ist. muss ich das dem arbeitsamt mitteilen, das sie im 2. lehrjahr ist, habe ich
ihr lehrlingsgeld voll angeben, das mir wiederum vollständig angerechnet wird.
ich habe einen 11 jährigen sohn. ich bekomme im monat 226,00 euro hartz iv. ist das korekt?
muss sich meine tochter nicht ummelden?
es wäre ganz nett, wenn ich antworten bekommen würde.
danke stern45