Fragen zur Kostenübernahme

  • Hallo,


    bei mir hat sich folgendes Problem ergeben.


    Vorgeschichte, leider wahrscheinlich wichtig:
    Meine Lebensgefährtin (eheähnliche Lebensgemeinschaft) und ich sind selbständig tätig. Im August 2007 sind wir von Berlin nach Lüneburg gezogen. Bis Juni 2007 bekam meine Lebensgefährtin ergänzendes ALG II (ich nicht, wir waren zum damaligen Zeitpunkt eine reine WG - war auch vom Jobcenter geprüft und so anerkannt), danach nicht mehr, weil unsere Arbeitsmöglichkeiten deutlich anstiegen.
    Unseren Umzug haben wir daher auch nicht mit dem Jobcenter Berlin abgesprochen - wir waren ja "außerhalb des Systems".
    Als wir in Lüneburg Ende 2007 nochmals kurzzeitig Auftragslöcher hatten und ergänzendes ALG II beantragten, wurden uns nur die "angemessenen Kosten" erstattet - mit der Begründung, meine Lebensgefährtin hätte eine Bewilligung für den Umzug gebraucht. Das haben wir geschluckt.


    Nun sind wir ein dreiviertel Jahr blendend ohne ALG II ausgekommen, das Geld reichte für unsere -zugegebenermaßen etwas teure- Wohnung und alles war gut.


    Durch Krankheit und damit verbundenen Arbeitsausfall musste ich nun wieder in den ALG II - Bezug, das Ende der Durststrecke ist aber schon wieder sehr nahe.
    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:


    1. Obwohl wir im letzten DreiviertelJahr keine Leistungen bezogen und also wieder jenseits der ALG II-Systeme waren, will die ARGE nun wieder von Anfang an nur die angemessenen Kosten übernehmen. Ist das zulässig?


    2. Als angemessene Kosten werden hier 366,50 Euro angerechnet (2 Personen) - ist das möglich und wie kann ich das überprüfen? (Ein offizieller Mietspiegel scheint für Lüneburg nicht zu existieren)



    Es geht mit keinesfalls darum, mir irgendwelche Leistungen zu erschleichen - der ARGE was zu schenken habe ich aber auch nicht vor.


    Vielen Dank für eure Hilfe,


    Alvaro