Hallo,brauche schnellstens Hilfe wie ich mich wehren kann.
Folgendes: War im Zeitraum von 01.06.2008 - 30.09.2008 in einer Sozialversicherungspflichtigen Arbeit.
Bin Verheiratet und hab 2 kleine Kinder. Meine Frau bekam noch 140€ ALG II da mein Verdienst zu gering war.
Jetzt sollten wir Konttoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen. Gesagt, getan, jedoch die Ausgaben bzw Abhebungen geschwärzt. Jetzt bekam ich einen Brief dass ich nichts schwärzen dürfe. Und morgen soll ich alles neu und ungeschwärzt vorlegen. Aber es geht doch niemanden was an, wann ich wo, wieviel Geld abhebe. BITTE HELFT SCHNELL!!!! Am besten einen Widerspruch oder so? DANKE SCHON MAL
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Hallo!
Soweit ich weiß darfst Du eben nur das schwärzen, was Deine persönlichen Einstellungen verraten könnte. Also z.b Beiträge in politischen parteien - da dürftest Du halt vorne die partei schwärzne. Oder Gwerkschaftsbeiträge - da darfst Du dann den Namen der Gewerkschaft schwärzen. Dazu ist gerade ein Urteil veröffentlicht worden...Es geht niemanden an an was Du glaubst und was Du wählst....
Wenn ich Dich richtig verstehe hast Du alles inkls der Summen geschwärzt. Und das ist nicht ok - denn damit sind die Auszüge ja komplett unbrauchbar...Die Summen darf sich das Amt schon anschauen nach meinem Kenntnisstand. Denn Du möchtest ja auch was vom Amt .....
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Im Prinzip reicht die Vorlage des LETZTEN Konto-Auszugs, um festzustellen, ob Du am TAG DER ANTRAGSTELLUNG bedürftig bist.
Damit wäre der FORAMLITÄT Genüge getan.
Selbst Kopien dürfen nur mit Deiner Zustimmung gemacht werden !(§ 60 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, siehe http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm)
Forderungen, die letzten 3,4 5 oder 6 MONATE vorzulegen, sind dadurch IN KEINEM FALLE gedeckt.
Weigerungen sind teilweise gegen aber auch für den Antragsteller entschieden worden.Es gibt KEINE DEFINITIVE REGELUNG - weil sich dann die ARGE STRIKT DARAN HALTEN müßte, keinen Spielraum für überzogene Forderungen mehr hätte, berechenbar wäre und sich jeder Antragsteller exakt darauf einstellen könnte.
Das ist politisch nicht gewollt.Aus naheliegenden Gründen haben aber Datenschützer auf einer internen Absprache in Nürnberg mit der dortigen ARGE die Forderungen nach Kontoauszügen von ** VIER WOCHEN ** zugestanden (interne Tolerierung der Datenschützer).
Das ist in Datenschutzrichtlinien der Länder schon teilweise untersetzt .
(siehe: http://www.landtag.sachsen.de/SLT_Online/Data/SDB/JB/13/13_TB.pdf ,--> Seite 349, Punkt 16.3.3)Aus diesem Grund ( Aussage von verschiedenen Mitarbeitern der ARGE ) läßt das Datenerhebungs- und Abgleichungsverfahren sowie die Einsichtmöglichkeiten der ARGE in Kontendaten auch nur die Recherche der ** LETZTEN VIER WOCHEN ** überhaupt zu.
Mehr kann nicht eingesehen werden.
Im Übrigen sind Aufforderungen wie "Bringen Sie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit !" einfach Dummenfang.
Wer das wirklich freiwillig tut, ist selber schuld.REAL wird oft nur auf den letzten Konto-Auszug draufgeschaut, damit der ARGE-Mitarbeiter fix mal 150 mal Lebensalter + 750 rechnen und mit Deinem Kontostand vergleichen kann.
Alles in Allem: VIER WOCHEN --> damit käme man bei Antragstellung vor Gericht höchstwahrscheinlich IMMER durch.
(bei Folgeantrag ist das anders: da muß man lückenlos ALLE Auszüge seit Erstantragstellung vorlegen; Aufbewahrungspflicht)
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