Hallo,laut meiner Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2007 habe ich ein Guthaben von 210,-€ welches ich zurückzahlen muß.Meine Frage,kann mir die Arbeitsagentur auf Grund des Guthabens in Zukunft die Leistung kürzen? Über kompetente Antworten würde ich mich freuen.
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Hallo,laut meiner Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2007 habe ich ein Guthaben von 210,-€ welches ich zurückzahlen muß.Meine Frage,kann mir die Arbeitsagentur auf Grund des Guthabens in Zukunft die Leistung kürzen? Über kompetente Antworten würde ich mich freuen.
hallo blacky.....was hast du denn nun??? ein guthaben oder musst du was zujrückzahlen??#
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Hallo Ihr Beiden!
Ich denke mal das die Betriebskostenabrechnung ein Guthaben ausweist und das blacky 8377 diesen Betrag, da ja von der ARGE als zuviel erhalten, an diese zurückzahlen muss.
Das wäre soweit ja auch legitim, aber erklär mir mal einer warum durch Einsparen daraus eine Sanktion erwachsen sollte?
Ist Einsparen von Heizkosten und dergleichen denn ein Fehlverhalten? Ich denke nicht denn jeder ist ja dazu angehalten die Belastungen für die soziale Gemeinschaft so gering wie nur eben möglich zu halten!
Also macht Euch mal keine Kopp darum,nur melden musws man das schon denn wenn die ARGE das rausbekommt und das ist sicher, dann wäre blacky8377 seiner Meldepflicht nicht unverzüglich nachgekommen!
Gruß
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