Ich bin an einem Kolleg (Abitur f. Erwachsenenbildung, Abitur, 2. Bildungsweg) und könnte eigentlich im Juni 08 Abitur schreiben. Allerdings habe ich eine Essstörung und möchte nun das Schuljahr unterbrechen, um mich in einer Klinik für einige Monate behandeln zu lassen. Ich bekomme elternunabh. Bafög. Wenn ich also freiwillig wiederhole, habe ich dennoch nächstes Schuljahr noch Anrecht auf Bafög? Und welche Leistungen kann ich in der Zwischenzeit beziehen?
Einige Angaben zu meiner Person:
23,
schulische Ausbildung (hab noch nie einbezahlt)
elternunab. Bafög
wohne in der Eigentumswohnung meiner Eltern (60qm),
ich lebe in Berlin, meine Eltern in Bayern,
beide Elternteile arbeiten.
Danke schon mal!