Hallo zusammen.
Eine womöglich naive Frage, aber ich nun so viel verschiedenes gehört, dass ich auf diesem Wege fundierte Infos bekommen möchte.
Ich bin seit Anfang Juli auf Jobsuche. War bis dahin mehr oder weniger erfolgslos selbstständig tätig.
Arbeitslos bzw -suchend (gibt's da nen Unterschied?) habe ich mich umgehend gemeldet.
Jedoch habe ich einerseits nicht damit gerechnet, dass es so lange dauern würde was zu finden, andererseits war ich zu stolz den Antrag auf ALG2 zu stellen. Anfang Oktober war es dann doch soweit.
Bis dahin habe ich das Nötigste zum Leben mit Leihgaben von Freunden bzw. Kredite bei der Bank abgedeckt.
Über den Antrag sollte in den nächsten 2 Wochen entschieden werden.
Meine Frage ist nun: Bekomme ich die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Arbeitslosmeldung oder ab dem Tag der Antragstellung? Begründung derjenigen, die das Erstere verfechten: Du hat doch schon während der Arbeitslosigkeit für Deine Fixkosten aufkommen müssen, da Du kein Einkommen hattest, durch Schulden.
Das sei wohl beim Leistungsbezug verrechenbar.
Wo liegt die Wahrheit?
Danke im voraus!
tinnitus