Untermiete bei "Muttern"/Ablehnung der Sachbearbeiterin?????

  • Hallo, vor einiger Zeit wollte ich mit meiner Mama eine große Wohnung anmieten. Dieses wurde abgelehnt. Auch der Widerspruch. Ausführungen würden jetzt zu lange dauern.


    Habe heute von Außendienstmitarbeitern, die hier waren, erfahren, daß jeder Sachbearbeiter sehr wohl Ermessensspielraum hat. "Meine" keinen Gebrauch davon macht. Sie hat auch keinen sonderlich netten Ruf.


    Hier meine Frage dazu:


    Ich habe der Ablehnung damals - Anfang September - s o f o r t per E-Mail widersprochen. Den Widerspruch habe ich sodann ausgedruckt und bin persönlich zum Amt gefahren. Der Sachbearbeiter im Bürgerbüro hat, als ich den Widerspruch abgeben wollte, in seinen Computer geschaut, hat meine Sachbearbeiterin angerufen und mitgeteilt, daß ich nun persönlich da wäre und den Widerspruch nocheinmal abgeben möchte. Die Sachbearbeiterin hat es abgelehnt, diesen nocheinmal entgegenzunehmen, da sie meinen Widerspruch bereits per Mail erhalten hat. Der Herr im Bürgerbüro hat mir meinen Brief nicht abgenommen und mir versichert, es wäre nicht erforderlich.


    Und jetzt kommts:


    MEIN WIDERSPRUCH WURDE PER EINSCHREIBEN ABGEWIESEN, DA ICH ES VERSÄUMT HABE, MEINEN WIDERSPRUCH NOCHEINMAL IN SCHRIFTFORM - ALSO BRIEF - NACHZUREICHEN!!!!!!!!!:mad: :mad: :mad:


    Ich habe nach Erhalt des Einschreibens gleich beim Fachbereichsleiter angerufen, aber nun wurscht, die Wohnung, um die es eigentlich ging, ist noch immer nicht vermietet. Die tolle Hausverwalterin wartet immer noch.


    Meine Frage nur:


    KANN ICH AUFGRUND OBEN GESCHILDERTEN SACHVERHALTES NICHT MEINE SACHBEARBEITERIN ABLEHNEN?????? DIE HAT EINDEUTIG BOCKMIST VERZAPFT!!!!!


    KANN ICH MICH EINFACH AN DEN FACHBEREICHSLEITER DIREKT WENDEN????


    Ich möchte so gern mit meiner Oltschen zusammenziehen und NICHT als Dings-Gemeinschaft eingestuft werden, sondern als WG oder meine Oltsche vermietet mir die Zimmer unter.



    Roman ..... sorry

  • Hmmm...genaueres kann ich dir dazu auch nicht sagen, nur soviel: Ein Familienmitglied von mir lebte als Hartz IV-Empfänger zur Untermiete im Haus seines Vaters (eigene Wohnung unterm Dach). Da wurde von der ARGE anstandslos die Miete übernommen.


    Wie sich das bei einer WG mit der Mutter in einer Wohnung darstellt...?

  • Naja , ne abgeschlossen Wohnung ist ja nun eigentlich keine Untermiete, sondern ein ganz normales Mietverhältnis.


    Von Untermiete spricht man wenn nur ein Zimmer der Wohnung gemietet wird , Bad und Küche aber zusammen genutzt...

  • Wenn ich die letzte Antwort richtig verstehe, könnte meine Mutter die Wohnung anmieten und dann per Untermietvertrag einige Zimmer untervermieten. Sie will ja zwei Zimmer komplett selbst nutzen, mein Sohn und ich auch jeder eins, ein GEMEINSAMES Zimmer, Küche und Bad auch zusammen.