Ich bin echt am verzweifeln - Bitte brauche dringend Rat/Hilfe

  • Hallo,
    also ich hab ein rießen Problem und brauche dringend einen Rat oder Hilfe was ich tun soll. Folgendes:


    Letzten Montag (3.11) habe ich mich noch nicht gewundert das ich beim ALG 2 noch nicht bekommen habe, weil ja ein Feiertag und Wochenende war. Am Dienstag habe ich dann bei meiner Sachbearbeiterin angerufen und nachgefragt, die hat zu mir gesagt, das die Überweisung nicht rausgegangen sei und ich am Mittwoch Vormittag vorbei kommen kann um das Geld abzuholen. Ich war natürlich gestern dorten. Da wurde mir Mittgeteilt, das sie einen anonymen Hinweis bekommen hat, das ich nicht in meiner Wohnung(die vom Amt bezahlt wird) bin. Daraufhin hat sei 3 mal einen Mitarbeiter geschickt um dies zu überprüfen, die waren an unterschiedlichen Tagen, zu unterschiedlichen Uhrzeiten da, ich aber nicht. Und Nachbarn hätten bestätigt, das ich nie da bin. (Was die aber nicht wissen können, weil ich seit ich hier vor 1 1/2 Jahren eingezogen bin, nur zwei meiner Nachbarn gesehen habe). Nun sagte sie mir, das ich eine Anzeige wegen Betrug bekomme und hat mir 50 € ausgezahlt. Gestern hat mich am Nachmittag dann mein Vermieter angerufen, das die Miete noch nicht vom Amt überwiesen wurde, was da los sei und ich solle mich schnellstens darum kümmern. Es steht doch nirgends geschrieben, das ich meine Wohnung nicht verlassen darf, oder? Das ich München nicht für länger verlassen darf, ohne das anzugeben, ist mir klar, aber ich war nur einen Stadtteil weiter bei meiner schwer kranken Mutter! Ich bin zwar schon fats jeden Tag bei ihr gewesen, zum Haushalt machen, kochen, sie baden und habe mcih um meine 2 kleinen Brüder gekümmert(Hausaufgaben, essen, usw.) bin aber in der Regel abends immer nachhause gefahren und bin erst am nächsten Vomittag wieder zu meiner Mama gefahren. Natürlich habe ich auch mal woanders übernachtet, z.B. wenn es später wurde bei meiner Mama, oder auchmal bei meinem Freund. Aber nicht sehr oft. Ich weis nicht, was ich jetzt tun soll, die Miete ist nicht gezahlt also bekomm ich ja dann die kündigung, Telefon und Strom kann ich nicht zahlen und Bargeld hab ich wie gesagt lediglich die 50€ bekommen.


    Ich würde mcih freuen, wenn mir jemand helfen kann.
    Liebe Grüße Tanja

  • Eine Kürzung kann nur auf Grund eines Bescheides erfolgen, gegen den man dann Widerspruch einlegen kann.


    Hier ist eine Klage durch einen Anwalt unbedingt erforderlich, mit Eilantrag!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke für die schnelle Antwort. Für einen Anwalt bräuchte ich ja Geld, oder müsste die Kostenübernahem für den Anwalt beantragen, aber da miete,, etc ja schon nicht bezahlt wurde, werden die mir keinen Anwalt zahlen oder so. und nen anwalt kann ich ja erst einschalten, wenn ich weis ich kann ihn bezahlen oder er wird bezahlt, oder?

  • nein, dein Anwalt wird Beratungsbeihilfe und Prozesskostenbeihilfe beantragen und damit werden deine Kosten übernommen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ich brauche hilfe !!!
    ich war im urlaub für ein paar tage und als ich weg war bekam meine mutter post die an mich war darin stand das ich mich bei der arge melden sollte ,da ich gerdae mit der realschule fertig sein , und die wollten mit mir über meine zukunft reden . meine mutter ist zu den hingegegangen und hatt den termin abgesagt da ich nicht da war und das ich weiter zur schule gehe . die sagten ok . heute bekamm meine mutter 400€ weniger geld da ich ja in den SOMMERFERIEN ja nicht da war , also brauchte sie ja das geld nicht um mich zu versörgen .
    dürfen die das ??? und was soll meine mutter nun tun ??

  • ich brauche hilfe !!!
    ich war im urlaub für ein paar tage und als ich weg war bekam meine mutter post die an mich war darin stand das ich mich bei der arge melden sollte ,da ich gerdae mit der realschule fertig sein , und die wollten mit mir über meine zukunft reden . meine mutter ist zu den hingegegangen und hatt den termin abgesagt da ich nicht da war und das ich weiter zur schule gehe . die sagten ok . heute bekamm meine mutter 400€ weniger geld da ich ja in den SOMMERFERIEN ja nicht da war , also brauchte sie ja das geld nicht um mich zu versörgen .
    dürfen die das ??? und was soll meine mutter nun tun ??


    selbst schuld

  • hi
    volgendes hast du geschrieben:
    Das ich München nicht für länger verlassen darf, ohne das anzugeben, ist mir klar, aber ich war nur einen Stadtteil weiter bei meiner schwer kranken Mutter!GIB DAS AN UND HOL DIR DIE GELDER VON DER KRANKENKASSE Ich bin zwar schon fats jeden Tag bei ihr gewesen, zum Haushalt machen, kochen, sie baden und habe mcih um meine 2 kleinen Brüder gekümmert(Hausaufgaben, essen, usw.) bin aber in der Regel abends immer nachhause gefahren und bin erst am nächsten Vomittag wieder zu meiner Mama gefahren. Natürlich habe ich auch mal woanders übernachtet, z.B. wenn es später wurde bei meiner Mama, oder auchmal bei meinem Freund. Aber nicht sehr oft. Ich weis nicht, was ich jetzt tun soll, die Miete ist nicht gezahlt also bekomm ich ja dann die kündigung, Telefon und Strom kann ich nicht zahlen und Bargeld hab ich wie gesagt lediglich die 50€ bekommen.


    wichtig: das amt muss dir beweisen das du nicht in der wohnung lebst und nach dem 2. mal müssen sie sich anmelden auch kurzfristig (brief im kasten: morgen um acht sind wir bei ihnen gruß amt o.ä.)
    lass dir das nicht gefallen
    und sie müssen dich zu einer anhörung rufen wenn sie dich nicht angetroffen haben sie dürfen nicht einfach so das geld einbehalten
    geh zum anwalt für sozialrecht und ein anruf später bekommste erstmal geld
    geh auch zum vermieter und erklähre das der wird schon einen monat warten können und strom und gas werden auch nicht gleich abgestellt
    aufen weit auf und durch

  • ... für eure tips. Aber ich glaube mit der Krankenkasse das geht noch nicht, weil sie erst vor 1 woche ca. einen antrag gestellt hat, das sie eine pflegekraft braucht, und das wäre ja dann rückwirkend.
    Ich war bei einem Anwalt, der hat die ARGE letzte Woche angeschrieben, und wenn er bis ende dieser Woche nichts erfährt, gehen wir vor gericht hat er gesagt, ja aber was soll ich denn bis dahin machen? vermieter is geklärt, strom hab ich auch keine angst aber so. weis jemand, ob es vielleicht irgendwo essesngutscheine oder ähnliches gibt, habe seit gestern mittag nichts mehr gegessen

  • hallo,


    hast du denn keine caritas oder sonstige einrichtungen in deiner nähe..
    aus eigener erfahrung weis ich, die helfen und wenns nur mit nem essen oder soetwas ist, aber es hilft dir ein schritt weiter..


    gruß
    BineNRW

  • Hallo Blue Girl Tanja!


    Typisch ARGE die auf diese weise versucht die scheinbar vorgegebe Anzahl an Sanktionen zu erwirken,zumindest hierbei lässt man das Gleichheitsprinzip walten!


    Mein Rat neben dem, einen Anwalt zu beauftragen (Du musst allerdings erst bei einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht vorsprechen um rechtsanwaltliche Hilfe per Gutschein einlösen zu können,aber das ist auch umsonst) übergeh den Sachbearbeiter(in) und wende Dich zwecks Niederschrift an den Teamleiter!


    Dem erklärst Du den Umstand wie zuvor schriftlich geschildert und machst mal darauf aufmerksam das die Auflagen doch sehr denen ähneln die im Dritten Reich gegen die Juden ins Recht aufgenommen wurden.


    Das provoziert zwar, aber diese Scheisspolitik hat es auch nicht anders verdient, wir unterliegen einer Diktatur die den Mantel der Demokratie übergestreift hat und von der Wahrung der Rechte der Minderheiten, einem Kriterium was Demokratie ausmacht sind die HARTZ IV Regelungen weit entfernt!


    Du solltest erfähnen das es ja nichts persönliches ist aber die Handlanger solcher Systeme machen sich in der gleichen Form strafbar was soziale Gerechtigkeit betrifft wie die Damen und Herren die im Dritten Reich immer auf notgedrungene Mitläuferschaft und Dienstpflicht argumentiert haben!


    Jeder von denen der heute auf der ARGE das durchdrückt was als interne Anweisung von Oben kommt muss das in erster Linie mit seinem Gewissen selbst ausmachen, aber das kann man einem Betroffenen nicht als Angriff gegendie Person anlasten sondern nur auf sein Gewissen!


    Die Mietleistung musst Du erzwingen indem Du Dich weigerst die Räume der ARGE zu verlassen wenn diese nicht umgehend per Scheck und Anruf beim Vermieter das Problem beseitigt.
    Sollte man die Grün-weisse Fraktion zur Hilfe ziehen, brauchst Du Dir wegen der Unterkunft keine Sorgen zu machen, so musst Du in jedem Fall argumentieren, davor haben selbst die Teamleiter dann Respekt und lenken normalerweise ein!


    Man Behandelt Dich Scheisse durch die ARGE dann erklär dies und zeig denen das Du notfalls diesem Stil gewachsen bist.


    Wer mit sich machen lässt was die mit Dir machen wird auf Dauer daran zerbrechen und da sollte man mal überlegen ob es nicht ebenso sinnvoll sein kann sich zu wehren, die müssen Angst haben das jeder auf diese Art und Weise vorgehen wird!


    Also zeig denen Deine Persönlichkeit und das sie Dir diese nicht nehmen können!


    Hau rein und schreib uns wie es gelaufen ist, damit andere erklennen das nur dieser Weg zum Ziel führt!


    Auf den Gerichtstermin wegen meines Antrages im Januar warte ich nach wie vor,dass zieht sich hin!


    Du siehst Handeln ist angesagt!


    Gruß und Kopf hoch

  • Hallo, hab ein ähnlicher Prozedere hinter mir !


    Geh zu deinen zuständigen Amtsgericht, und lass dir einen Berechtigungsschein ausstellen !


    Bring die nötigen Unterlagen mit wo für den Fall relevant sind, also die schreiben seitens der Arge udn deinen aktuellen Bescheid. du zahlst einen Eigenanteil von 10 €, der Anwalt kann dir diesen aber erlassen.


    Desweiteren rate ich dir eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht einzureichen und das so schnell wie möglich ! wenn du dich bei mir meldest, und mri deine Email adresse gibst kann ich ihn dir per msn oder per email zuschicken.


    Sofortigen Widerspruch einlegen ! und zeitgleich eine Untätigkeitsandrohung einreichen ! (doppelt anfertigen und Kopie abstempeln lassen !)


    Was ich eben vergessen habe:


    Lass keinen Ermittlungsdienst rein der unangekündigt auftaucht ! Selbst wenn er sich ankündigt lass ihn nicht herein ! Sie haben kein Recht dein Wohnraum zu betreten ! Sowas darf nur die Polizei mit dursuchungsbefehl ! Falls dir dann von seiten des Ermittlungsdienstes gedroht wird (Aufrechterhaltung der Sanktion) ruf die Polizei und zeig den Ermittlungsdienst an, das ist Nötigung !


    Das sie die Nachbarn befragt haben ist ebenfalls Gesetzeswidrig !



    Wie gesagt bei mir war es ähnlich, ich hab angeblich auch nicht in meiner Wohnung gelebt, aber in Wahrheit wollte die arge mir unterstellen ds ich dort nicht alleine wohne !


    Liebe Grüße

  • Hallo Gulli 3000!


    Ganz schnell Widerspruch gegen den zuwenig gezahlten ALG II Betrag einlegen!


    Ich denke doch das Deine Mutter und Du zuvor schon einen erheblichen Betrag für die Urlaubsversorgung von den bis dahin gezahlten ALG II Leistungen abgeknappst habt, um die Versorgung von Dir sicher zu stellen. Und vermutlich hast Du Dir von einem Bekannten auch noch ein wenig Geld als Vorschuss geliehen das Deine Mutter ihm dann vom erhaltenen ALG II wieder zurück gegeben hat.


    Wie also Deine Versorgung sicher gestellt wird hat die ARGE nicht zu interessieren; lediglich ob die Grundvoraussetzungen gegeben sind auf den Leistungsanspruch! Und das war ja wohl so!


    Ein weitere Passus in den Bescheiden zu ALG II ziehlt darauf ab das jedes einzelne Mitglied für Versäumnisse belangt werden soll,lediglich zum Zweck von Sanktionierung und daraus resultierenden Leistungskürzungen!


    Deiner Mutter war zum gegewärtigen Zeitpunkt volljährig, es ist aber fraglich ob ihr daraus angelastet werden kann das ihr jugendliches Kind eine Entscheidung trifft, deren Tragweite (insbesondere die daraus abzuleitenden gesetzlichen Bestimmungen) diesem nicht bewusst war!


    Und in wieweit Deiner Mutter da das Versäumnis der Meldpflicht oder der fehlenden Mitwirkung angelastet werden kann sollte man grundsätzlich in Frage stellen!


    Die Vorgaben der ARGE zur Abmeldepflicht bezieht sich einzig und allein auf die Vermittlung von sofortigen Arbeitsantritten, nicht wie in Deinem Fall auf zukunftsplanende Gespräche, die könne auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, zumal das was dort als angebliche Planung dargelegt wird letztlich nur ein von der Straße bekommen als Zielsetzung hat uhnd nur in den wenigsten Fällen etwas von "wirklicher Auseinandersetzung mit den Wünschen und Neigungen der meist unerfahrenen und orientierungssuchenden jungen Menschen zu tun hat!"


    Die ARGE tritt selbstsicher auf, aber die Rechtsprechung zeigt das bei klagenden ALG II Beziehern zu über 50% etwas anderes heraus kommt, einzig die Tatsache das nicht einmal 10% der Betroffenen überhaupt den Versuch wagen sich mit den staatlichen Institutionen auf dieser Ebene auseinander zu setzen, gibt den Führungsetagen in BA und Bund Recht in ihre Handlungsweise.


    Ausserdem wird durch eine Urlaubsverweigerung, oder die Einschränkung einen bestimmten Bereich nicht verlassen zu dürfen unrechtmässig Einfluss auf die Freiheitsrechte jedes Einzelnen genommen!


    Adolf Hitlerzeiten sind vorbei und die ALG II Bezieher sollten tunlichst dafür kämpfen nicht in die gleichen Strukturen zu geraten wie dies einst den Juden im Dritten Reich ergangen ist. De Bestimmungen einen gewissen Bereich nicht verlassen zu dürfen dienen nämlich nicht dem Zweck der besseren Erreichbarkeit, sondern haben einzig und allein das Ziel die Betroffenen zu brechen und Emotionen hervor zu rufen die aufgrund von Trotzreaktionen dann zu Fehlern (Fehlverhalten) und somit zu Regulierungen durch Sanktionen führen sollen.


    Aber liebe Mitstreiter noch entscheide ich und jeder von euch über m(s)ein Leben selbst und kein dusseliger Politiker oder Großunternehmer der glaubt das sein Profitdenken das Denken der Menschheit zu sein hat.


    Wenn ein Unternehmer aus reiner Profitgier Menschen in die Arbeitslosigkeit entlässt kann er von diesen erkauften Vorteilen auch einen anständigen Beitrag für das Sozialsystem erbringen, und will er das nicht soll er seine Produkte da veräußern wo die Menschen meinen diesen Anforderungen nachkommen zu müssen!
    Gruß