Doppel Miete bei zu kleiner Wohnung?

  • Erst einmal ein liebes Hallo!



    Ich bin momentan etwas ratlos , und habe die Hoffnung, das mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Ich bin alleinerziehende Mutter von 9 Jährigen Zwillingen.
    Wir wohnen in einer 2 !! Zimmerwohnung. Ich wohne /schlafe im Wohnzimmer, und meine Jungs teilen sich ein Zimmer. Unsere Wohnung hat eine Größe von 63 qm.
    Die letzten Jahre, war das kein Problem, aber die Jungs werden größer, und durch die Beängtheit, unser kleinen Wohnung, kommt es immer mehr zu reibereien und der Familienfrieden leidet sehr.
    Mir steht zwar eine größere Wohnung zu, das habe ich mit dder Arge schon geklärt, aber wie ist das mit den Umzugskosten, und einer evt. Mietüberschneidung, weil man es ja nicht immer schafft, ohne Überschneidung einen Wohnungswechsel hin zu bekommen.............
    Die Arge teilte mir mit, das wäre mein Problem, und ich könnte halt nur umziehen, wenn sich nichts überschneidet, und ich den Umzug selbst "finanziere"...
    Aber in welcher Zeitung stehen schon Mietangebote 4 Monate im voraus, so das man ohne Überschneidung kündigen kann. Schließlich kann ich ja auch nicht ins blaue hinein kündigen , und dann hoffen, das ich noch ne Wohnung bekomme...


    Währe lieb, wenn jemand Rat wüßte


    Liebe Grüße
    Motorbiene

  • guteb morgen motorbiene.
    evtl solltest du einmal in den vielen verschiedenen kleinazeigenmärkten im netz eine kostenlose wohnungssucheanzeige schalten. z.B. bei kijiji, meine.stadt.de, quoka u.s.w. diese anzeigenmärkte sind völlig kostenlos. auch solltest du eine anzeige in der tageszeitung schalten lassen. in deinem fall wohl die mopo? informiere dich doch einfach mal bei dedn tageszeitungen ob es ein rabatt für hartz 4 empfänger. ich habe gehört, z.B. bei der "Lübecker Nachrichten" bekommste als hartz 4 empfänger meiner meinung nach 50% ermäßiegung. aber ganz genau weiß ich es nicht. einfach mal anrufen und nachfragen.

  • .....ich würde dir trotzdem raten einen antrag auf übernahme der kosten für den umzug zu stellen, wenn das amt dir schon bestätigt das deine jetziege wohnung zu klein ist. aber mache es schriftlich, denn nur so hast du eine möglichkeit, bei einer ablehnung, wiederspruch einzulegen. immer alles schriftlich machen, denn mündliche aussagen kannst du später sehr schwer, wenn gar nicht, beweisen.