Minijob über 400 Euro wie versteuern?

  • Hallo,
    das ist aber auch alles kompliziert!
    Meine Frage: Die letzen Jahre habe ich, da ich Hausmann bin, freiberuflich (Dipl. Ing) nebenberuflich (ca. 30 Std im Monat) gearbeitet und das Einkommen am Jahresende zusammen mit meiner Frau (voll berufstätig) versteuert.
    Nun bin ich auf Honorarbasis an einer allgemeinbildenden Schule tätig, im Rahmen eines Minijobs (400 Euro). Was passiert, wenn ich mehr als 400 Euro im Monat verdiene? Muss ich dann den überschüssigen Betrag wie vorher wieder als freiberufliche Tätigkeit angeben und versteuern? Ein Kollege ist bei einem ähnlichen Fall aufgefordert worden seine Lohnsteuerkarte zur Minijobzentrale zu schicken. Dieses wäre doch bei einer Versteurung des überschüssigen Betrages als Freiberufler nicht nötig, oder sehe ich das falsch?


    MfG
    Heinz Wehner

  • Hallo,


    wenn du mehr als 400,00 Euro verdienst, ist es kein Minijob mehr, sondern er wird über Lohnsteuerkarte abgerechnet. Wenn dein Arbeitgeber die Stelle in einen 400,00 Euro Job und eine freiberufliche Tätigkeit teilen will, kann er das machen - es gibt da aber sozialversicherungsrechtliche Bedenken.


    Grüße,
    Joachim