Umzug OHNE Zustimmung der Arge + 1 Jahr auf Probe

  • Hallo erstmal ...


    Es geht um folgendes:


    Ich habe meine Wohnung für den 31.12.2008 gekündigt mit dem vorhaben, dass ich und mein Sohn mit meinem Freund zusammenziehen.
    Nun ist es so, dass er nicht der leibliche Vater ist. Ich habe mich bereits informiert, dass es dieses Jahr auf Probe gibt. Die gute Frau hat mir auch erzählt, dass ich schnellstmöglich zur ARGE gehen soll und um Zustimmung für den Umzug bitten soll. ALLERDINGS bin ich bereits schon mit umgezogen und muss ja noch 2 Monatsmieten zahlen. Was ja derzeit kein Problem ist. Wir 2 wirtschaften auch nicht aus einem Topf sondern verfügen beide nur, über unser eigenes Geld.
    Jetzt habe ich doch ein wenig muffensausen, wenn ich jetzt die Woche zur ARGE gehen sollte, sie auf meinen Umzug vorbereite, sie aus dummdidelei evtl. einfach mal kontrollieren kommen ob ich denn überhaupt noch dort wohne, wenn der Auszug doch schon für "Janunar" geplant ist.
    Brauche ich die Zustimmung der ARGE für meinen Umzug? Würde es dann, wenn ich sie einfach vor vollendete Tatsachen stelle mit dem Jahr auf Probe schief gehen? Mein Freund kommt ja nicht für uns auf.
    Kann die ARGE mir die KDU dann einfach verweigern, wenn ich einfach umziehe? Ich lese immer wieder davon, dass die ARGE die KDU von der vorherigen Wohnung zahlen muss und wenn die KDU in der neuen Whg. höher sind, ich drauf zahlen muss. Was ja in diesem Fall nicht so währe. Die ARGE würde min. um 100 € entlastet werden und ich somit auch, weil ich in meiner "alten" Whg. die BKA selber zahlen müsste, weil die kalten Betriebskosten zu hoch sind. Die neue Wohnung passt in die Grenzwerte der Stadt C rein. Sie kostet sogar 75 € weniger, glaube ich.
    Ich hätte mir dann eigentlich vorgenommen erst Anfang Dezember zur Arge zu gehen, sie zu informieren das ich umziehe und das mit dem Jahr auf Probe dort beantrage.
    Könnt ihr mir weiterhelfen???


    EDIT: Ich bin übrigens 20, Alleinerziehend und es wäre meine 3. eigene Wohnung! Weiß ja nicht wie es sich dann mit dem Gesetz für die u25 jährigen verhält.


    Dankeschön
    Viele liebe Grüße Mamalicious

  • arge um zustimmung bitten. sollte die wohnung jetzt eben billiger sein, sagen sie evtl. ja. aber prinzipiell bist du ohne genehmigung deines trägers umgezogen und damit müssen dir die KdU nicht bezahlt werden. da die kündigung zum 31.12.2008 ist der teil eigentlich kein problem.


    dein "jahr auf probe" interpretier ich mal so, dass ja nach 12 monaten eine partnerschaft vermutet wird. besteht die aber jetzt schon, dann gilt die prinzipiell ab jetzt. da du mit dem partner zusammenwohnst gehört ihr zu einer BG. da du alleinerziehend bist gilt für dich die grenze 25 jahre nicht mehr.

  • arge um zustimmung bitten. sollte die wohnung jetzt eben billiger sein, sagen sie evtl. ja. aber prinzipiell bist du ohne genehmigung deines trägers umgezogen und damit müssen dir die KdU nicht bezahlt werden. da die kündigung zum 31.12.2008 ist der teil eigentlich kein problem.


    dein "jahr auf probe" interpretier ich mal so, dass ja nach 12 monaten eine partnerschaft vermutet wird. besteht die aber jetzt schon, dann gilt die prinzipiell ab jetzt. da du mit dem partner zusammenwohnst gehört ihr zu einer BG. da du alleinerziehend bist gilt für dich die grenze 25 jahre nicht mehr.


    Danke dir erstmal für deine Antwort.
    Man hört doch aber so oft, dass wenn man ohne Zustimmung des Trägers umzieht wird einen max. die Miete der vorherigen Wohnung gezahlt. Dürfen die mir wirklich die kompletten KDU streichen?


    Es spielt keine Rolle ob wir jetzt wirklich schon ein Paar sind, denn wir melden uns ja nicht als WG an.