Hallo.
Es geht um eine Bedarfgemeinschaft. Unser Sohn war kurzfristig Bafög -berechtigt. Schied vom Arge und somit unserer BG aus. Nun ist er nicht mehr Bafög berechtigt und somit hat er wieder Anspruch auf ALG. Der Antrag zur Wiederaufnahme wurde schon gestellt. ist jetzt fast drei Monate her.
Wenn wir bei der Arge anrufen , meinen die, der Antrag liegt hier ,aber die Sachbearbeiterin sei krank/nicht da/ beuralubt.
Sowas kann doch nicht sein.
Was können wir tun ?
Zum Sozialgericht ? Wenn ja wie funktioniert das genau zumal wir nie beim Sozialgericht waren.
Das der Prozess wohl Aussicht auf Erfolg hat ist nicht zu bestreiten. Sollte man hier einen anwalt zur Seite nehmen. Wir haben das Geld nicht um uns einen zu leisten.
Danke