Kindesunterhalt FÜR Großeltern

  • Moin allerseits, vielleicht hat jemand eine Ahnung, Antwort oder mögliche brauchbare Hinweise ?
    Wir haben zwei Enkelkinder bei uns aufnehmen müssen, das Jugendamt weiss hierüber bescheid !


    Besteht eigentlich für uns als Großeltern die Möglichkeit von wo auch immer Leistungen / Unterhalt für die beiden zu erhalten.


    Allen eine gute Zeit,


    Ben

  • Hallo Ben 2510!


    In der Regel sind die Eltern den Kindern zum Unterhalt verpflichtet.


    Du schreibst, das Ihr die Kinder aufnehmen musstet! Für mich stellt sich die Frage warum das so war, denn dieser Umstand tritt eigentlich nur ein wenn die laiblichen Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Wobei dies zur Verfügung stehen ja auch verschieden Gründe beinhalten könnte.


    Ich gehe davon aus das die Eltern noch leben und somit im Grunde den Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind.
    Ist dies der Fall, wäre die Kommune im Grunde in der Lage diesen Unterhalt einzufordern, per Klage bei Gericht und somit wäre die Kommune in der Verpflichtung diesen Unterhalt auch zu leisten. Ihr müsstet also eigentlich einen Antrag stellen!


    Bekommt Ihr den gar keinen Ausgleich für eueren Mehraufwand? Ich denke das eine Unterhaltspflicht gegenüber den Großeltern nur dann eintritt wenn die Eltern verstorben sind, und auch nur nach dem Verwandschaftsgrad in erster und direkter Linie, aber das müsste euch dann auch ein Rechtsanwalt erläutern können.


    Selbst wenn die Eltern erkrankt sind, werden sie nicht ohne Gerichtlichen Entscheid von der Verpflichtung entbunden werden können, mir ist soetwas zumindest nicht bekannt.


    Gruß