Hallo!
Heute hat mir eine Freundin erzählt, dass im Radio (Berlin) über ein brandneues Sozialgesetz gesprochen wurde, was besagt, dass man als ALG II-Bezieher keine Genehmigung mehr zum Umzug benötigt? Kann mir jemand darüber etwas sagen?
Ich habe einen Umzug beantragt für 44qm bei gleichen Kosten. Da diese neue Wohnung 1,5 Zimmer hat und einfach perfekt für mich ist, zitter ich wegen der Genehmigung. Bald soll ich den neuen Mietvertrag unterschreiben. Ich habe denen auch mitgeteilt, dass keine weiteren Kosten für sie entstehen würden und ein Attest meiner Ärztin, also der Grund, liegt auch dabei. Kann mir jemand Mut machen?
Deichschaf
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Solange du in den vorgebenen Richtlinien bleibst kann dir die Arge den Umzug nicht verweigern!
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Die Arge kann überhaupt keinen Umzug verweigern! Wir leben in einem freien Land und jeder kann hinziehen wo er will! Allerdings muss er das dann auch finanzieren können...... Wer allerdings Umzugskosten von der Allgemeinheit finanziert haben möchte, der muss sich eben an die Vorgaben halten.....
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Wir leben in einem freien Land
Soll ich mich jezz übergeben, oder was!
Gruß Chief
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