Zustimmung zum Umzug verweigert

  • Mein Schwager, 60 Jahre alt, wohnt seit 3 Jahren provisorisch und kostenlos bei seinen Eltern. Seit dieser Zeit sucht er eine angemessene Unterkunft - erfolglos. Inzwischen haben wir über Makler eine passende Wohnung (45 qm) gefunden und gemietet. Wir wollen diese an so ihn untervermieten, dass die Miete zu den Vorgaben passt. Der Hochtaunuskreis verweigert jetzt die Zustimmung und verweist darauf, dass bei einem Umzug nur die Kosten der bisherigen Wohnung (= 0,00 Euro) anerkannt werden.
    Soweit ich hier gesehen habe, muss die Miete immer übernommen werden, wenn die Unterkunft angemessen ist.
    1. ist das richtig und welche Urteile gibt es dazu?
    2. Ist es hilfreich, wenn wir einen Mietvertrag mit den Eltern abschließen, damit es eine aktuelle Miete gibt?
    3. Soll mein Schwager einfach umziehen und dann klagen?


    Es geht weder um Umzugskosten, noch Kaution sondern allein um die Mietübernahme etc.

  • Hallo Hansjörg,
    wenn ich das richtig gelesen habe wohnt Dein 60 (!!!)jähriger Schwager noch bei seinen Eltern...
    Wenn er da ausziehen möchte kann er das natürlich tun. Er muss sein Mietangebot nur vor unterscheiben des Mietvertrages bei der zuständigen ArGe vorlegen, und es muss angemessen sein.
    Dann wird er die Genehmigung zum "Auszug" bei den Eltern bekommen.