geringes Einkommen + Elterngeld, habe ich trotzdem Anspruch?

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem...
    Am 1.Juni habe ich eine Entgeltvariante über das Arbeitsamt bekommen.
    Verdienst 605€, am 27.Juni ist unsere Tochter geboren worden, meine Freundin bekommt zur Zeit 555€ Elterngeld.
    Seitdem ich meine Stelle angetreten habe, haben wir kein ALG2 mehr bekommen und auch keinen Aufhebungsbescheid.
    Wir dachten, dass wir über dem Mindesteinkommen liegen und uns damit nichts zusteht.


    Aber beim Elterngeld sind doch eigentlich die ersten 300€ frei!?
    Wird das trotzdem erst voll berechnet und wenn man bedarf hat abgezogen oder werden die 300€ gleich nicht mit berechnet?


    Falls jemand mal nachrechnen will:
    605€ Gehalt
    555€ Elterngeld
    154€ Kindergeld


    365€ Miete inkl. Nebenkosten
    Fahre mit Auto zur Arbeit. 15 Km eine Strecke


    sind am 1.September in eine größere Wohnung gezogen:
    423€ Miete + 50€ Heizung


    Wohnen in Chemnitz, falls das wichtig ist.


    Würde uns ALG2 zustehen für die neue Wohnung und müssten wir für die alte Wohnung etwas nachgezahlt bekommen?:confused:
    Ich blicke da nicht mehr durch, das Arbeitsamt meinte es wäre liegengeblieben und keiner hätte es bearbeitet, auf unsere Anfragen.:mad:


    Ich will nur wissen ob uns etwas zustände bevor ich zu anderen Maßnahmen greife.


    Danke für das tapfere lesen meiner langen Frage.:)

  • Wenn euer Antrag liegengeblieben ist, dann wendet euch an den Teamleiter oder den Geschäftsführer eurer Arge! Es muss nachgezahlt werden, ab Antragstellung!!!!


    Beim Elterngeld bleiben die ersten 300 € anrechnungsfrei (wenn auf 2 Jahre gesplittet, dann bleiben 150 € frei).


    Bei deinem Lohn müssen noch Freibeträge abgerechnet werden! Was die Miete angeht, kann dir das nur deine Arge beantworten, weil die Wohnkosten (KdU) unterschiedlich sind.

  • Danke für die schnelle Antwort, bin aber immernoch wissbegierig.:D


    Mir geht es ja darum, ob wir überhaupt Anspruch hätten.


    Es stellt sich ja auch die Frage, ob die 300€ erst dann frei sind, wenn man unter dem Existenzminimum ist.
    Oder ob sie gar nicht erst zum Einkommen hinzu gerechnet werden.
    Also dann in unserem Fall, bei meiner Freundin nur 255€ als zusätzliches Einkommen angerechnet würden, anstatt 555€.


    Gibt es eigentlich einen Pauschbetrag der beim Arbeitslohn als Werbungskosten abgerechnet wird und kommt man dann schlechter wenn man selber Werbungskosten angibt, die geringer als dieser Pauschbetrag sind?


    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass wir vor meinem Arbeitsbeginn schon ALG2 bezogen haben und die Wohnung wurde voll bezahlt. bzw. 359€ (wegen Warmwasser in den Heizkosten usw.)

  • Beim Elterngeld sind 300 € (150€) grundsätzlich nicht anzurechnen, also bei euch dürfen hier nur die 255 € abgezogen werden.


    Bei deinem Gehalt kommt es auf´s Brutto an, weil davon der Freibetrag errechnet wird, dann werden auch noch extra 20 % Freibetrag gewährt, wenn du ein Brutto von mind. 801 € hast!!


    Es sind die vielen Feinheiten bei der H4-Berechnung, die den Endbetrag ausmachen!!!