Hallo,
ich habe folgendes Problem...
Am 1.Juni habe ich eine Entgeltvariante über das Arbeitsamt bekommen.
Verdienst 605€, am 27.Juni ist unsere Tochter geboren worden, meine Freundin bekommt zur Zeit 555€ Elterngeld.
Seitdem ich meine Stelle angetreten habe, haben wir kein ALG2 mehr bekommen und auch keinen Aufhebungsbescheid.
Wir dachten, dass wir über dem Mindesteinkommen liegen und uns damit nichts zusteht.
Aber beim Elterngeld sind doch eigentlich die ersten 300€ frei!?
Wird das trotzdem erst voll berechnet und wenn man bedarf hat abgezogen oder werden die 300€ gleich nicht mit berechnet?
Falls jemand mal nachrechnen will:
605€ Gehalt
555€ Elterngeld
154€ Kindergeld
365€ Miete inkl. Nebenkosten
Fahre mit Auto zur Arbeit. 15 Km eine Strecke
sind am 1.September in eine größere Wohnung gezogen:
423€ Miete + 50€ Heizung
Wohnen in Chemnitz, falls das wichtig ist.
Würde uns ALG2 zustehen für die neue Wohnung und müssten wir für die alte Wohnung etwas nachgezahlt bekommen?
Ich blicke da nicht mehr durch, das Arbeitsamt meinte es wäre liegengeblieben und keiner hätte es bearbeitet, auf unsere Anfragen.
Ich will nur wissen ob uns etwas zustände bevor ich zu anderen Maßnahmen greife.
Danke für das tapfere lesen meiner langen Frage.:)