Also ich hab da mal eine Frage und hoffe jemand kann sie beantworten!
Ich beschreibe mal die Situation:
Meine Mutter wohnt zur Zeit noch mit ihrem (Ex-) Freund zusammen und ich (19) habe dort mit meiner kleinen Schwester (9) ein Zimmer, was wir uns teilen müssen. Nun gab es aber Streit und meine Mutter möchte mit uns in eine eigene Wohnung ziehen. Da ich zurzeit eine schulische Ausbildung+Abitur mache und daher kein Geld verdiene (außer 180 € Bafög, von dem ich auch mindestens die Hälfte an meine Mutter abgeben würde!) und meine Mutter relativ wenig verdient (700-750 €) und dazu noch gehörlos ist, sieht es finanziell eher schlecht aus. Weil ich kurz vor dem Abitur stehe und lernen muss und weil der Altersunterschied zwischen meiner Schwester und mir recht groß ist, würden wir gerne in eine 4-Zimmerwohung ziehen (damit jeder sein Zimmer hat) und hätten da schon eine im Auge. Die ist ca. 86 qm groß (miete: 332 kalt, 535 warm) , jetzt habe ich gelesen, dass bei drei Personen eine Wohnung von 75 qm akzeptiert wird. Meine Fragen:
1. Würde meiner Mutter überhaupt ALG 2 zustehen?
2. Könnten wir die 86 qm Wohnung trotz der Größe bewohnen oder wäre sie zu groß? Ich möchte wirklich nicht weiterhin ein Zimmer mit meiner Schwester teilen müssen (auch wenn ich sie lieb hab;) )
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Hauptsächlich kommt es auf die Miete an. Wie hoch die sein darf, kann dir nur die ArGe in deiner Stadt sagen. Wenn die Miete angemessen ist, werden die wegen ein paar Quadratmetern denke ich kein Theater machen. Wenn Deine Mutter nur die 750 Euro und das Kindergeld für Euch beide bekommt (d.h. keinen Unterhalt von Eurem Vater) dann hat sie auf jeden Fall Anspruch auf Alg II.
750 Euro reichen nicht für 3 Personen + Miete -
Danke erstmal für deine Antwort,
meine Mutter kriegt für meine kleine Schwester ca. 200 € Unterhalt, für mich nicht, weil er selber nicht viel hat, aber ich glaube, dass es trotzdem sehr eng wird mit dem Geld! Ich werde nächste Woche mal zum Sozialamt gehen und nachfragen...
lg Leni
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