Folgendes Problem: habe Mitte Okt. vergangenen Jahres eine ABM angetreten (6 Monate Laufzeit) und dann 10 Monate !!! später (Aug 2008) einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erhalten, nach dem ich 1013 € zurückzahlen soll. Zwischenzeitlich habe ich auswärts meiner Heimatstadt einen freiberuflichen Job für 2 Monate gehabt. Gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt, da die Berechnugsgrundlagen und damit die Prüfbarkeit des Bescheides für mich nicht nachvollziehbar waren und beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung erwirkt (Auskunft der Kasse war: Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung). Für den 2-monatigen Job, für den u.a. Fahrtkosten entstanden sind und doppelte Haushaltsführung etc. ist natürlich außerdem das vom Amt überzahlte Geld "draufgegangen"). Der Widerspruch ist von meinem Jobcenter als unbegründet abgeschmettert worden, nun bleibt nur noch die Klagemöglichkeit.
Mir ist klar, dass es eine Überzahlung gegeben hat, denn bis das erste Gehalt aus der ABM gezahlt wurde, war ich ja im Sinne des Jobcenters "bedürftig". Hätte man jedoch schneller berechnet, wäre ich eher in der Lage gewesen, den Betrag, zumindest in Raten, bereits zumindest zum Teil abzutragen. Momentan erhalte ich wieder Hartz IV, sehe mich aber nicht in der Lage vom Existenzminimum und mit einem neg. Kontostand, das Geld zurück zu zahlen.
Tja, hat nun eine Klage Sinn, zumal der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid sooooo lange hat auf sich warten lassen und ich das Geld ja in eine andere Arbeit investiert habe, und folglich wiederum 2 Monate aus dem Hartz IV-Bezug herausgefallen bin.Hat jemand einen Vorschlag, Tipp oder eigene Erfahrungen mit einer ähnlichen Geschichte??
Freue mich auf Eure Antworten........:)
-
-
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du müsstest eigentlich wissen, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem dir es zufließt. also hätte dir vorher schon klar sein müssen, dass du überzahlt wurdest. Für die Auswärtige Arbeit hättest du (wenn du im Leistungsbezug warst) bei der arge MOBI-Leistungen beantragen können. Also entweder Trennungskostenbeihilfe oder Fahrkostenbeihilfe (bei Pendelfahrten).
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-