Betriebskostenabrechnung

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:


    Im August bin ich wegen einer neuen Lehrstelle von Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen umgezogen. Bis Dato war ich Harz IV Empfänger und mit der neuen Lehrstelle bin ich BAföG Empfänger.
    Nun erhielt ich im September meine Betriebskostenabrechnung mit Fälligkeitsdatum im November. Sofort stellte ich in Sachsen-Anhalt den Antrag auf Kostenübernahme. Leider erhielt ich als Antwort: "Für den Ausgleich der Betriebskostenabrechnung ist nach dem Gegenwärtigkeitsprinzip der zu diesem Zeitpunkt örtlich zuständige Träger der Leistungen nach dem SGB II zuständig." Da ich aber nun BAföG Empfänger bin ist auch das Arbeitsamt in Niedersachsen nicht mehr für mich Zuständig.


    Meine Frage: Bleibe ich auf die Betriebskosten für die alte Wohnung sitzen?