Abrechnung nach 1 Jahr durch Amt

  • Ich bin seit 2001 selbständig. Leider läuft das Geschäft nicht mehr so gut, so dass ich April 2007 Grundsicherung über Hartz 4 beantragt habe.


    Der Bewilligungszeitraum lief 6 Monate bis September 2007. So weit so gut.
    Die Einnahmen/Ausagen für diesen Zeitraum kann ich über eine Gewinn- und Verlustrechnung mit allen Belegen, buchhalterisch durch Steuerberater geprüft, nachweisen.


    Nun musste ich aufgrund erneuter schlechter Einnahmensituation in September 2008 erneut Hartz4 beantragt. Der Arge ist nun Ende September 2008 eingefallen, dass Sie das "Jahr 2007" anhand des Steuerbescheids abrechnen wolle.


    Evtl. kann mir jemand aus dem Forum helfen, da ich mit der Hartz 4 Materie inzwischen überfordert bin:


    Frage: Kann die Arge 1 Jahr nach Ende des Bewilligungszeitraums noch kommen und Nachforderungen erheben, obwohl der Bescheid aus Mai 2007 nicht vorläufig war?


    Frage: Gilt auch für das Amt eine Einspruchsfrist von 1 Monat?


    Frage: Kann die Arge Nachforderungen aufgrund des Steuerbescheides erheben, obwohl der Bewilligungszeitraum nur die Hälfte des Jahres lief und ich für die 6 Monate eine Gewinn-und Verlustrechnung - mit allen Belegen - erstellen kann?


    Frage: Kann die Arge auch Einnahmen im Zeitraum ausserhalb des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums in 2007 für Nachforderungen berücksichtigen, obwohl mein Geschäft nicht saisonal ist?