Hallo,
ich bin 33 Jahre alt, alleinstehend ohne Kinder, und bin zur Zeit vollzeitbeschäftigt angestellt, und betreibe nebenbei seit vielen Jahren ein Gewerbe, dessen Gewinn jedoch noch nichtmal zur Zahlung der Wohnungsmiete reicht. Das hat jedoch Zukunftspotenzial, wenn ich nur mehr Zeit dafür hätte, die mir durch die aktuelle Vollbeschäftigung ja fehlt.
In spätestens einem Jahr werde ich wegen altersbedingter Betriebsschließung arbeitslos. Wenn ich mir die aktuelle Auftragslage anschaue, vielleicht sogar schon früher.
Diesen Zeitpunkt würde ich gerne dazu nutzen, mich voll auf mein bereits existierendes Gewerbe zu konzentrieren. Denn mit genügend Zeit könnte ich damit durchaus in eine nennenswerte Gewinnzone kommen.
Nach meinen Recherchen erhält man ALG II nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Also müsste ich mich wohl arbeitssuchend melden. Dass ich in der jetzigen Zeit eine neue Stelle finde, ist ohnehin sehr unwahrscheinlich, und ich werde ja auch nicht jünger.
Nun meine Frage: Darf man sich arbeitssuchend melden, obwohl man Selbstständig ist? Oder werden einem durch die Selbstständigkeit sämtliche Sozialleistungen gestrichen, und sollte ich mein Gewerbe noch schnell abmelden, bevor ich arbeitslos werde, damit ich überhaupt noch etwas bekomme?
Es geht mir nicht darum, vom Staat Geld abzugreifen. Ich bin völlig damit einverstanden, dass die Gewinne mit dem ALG-II-Bezügen verrechnet werden. Aber wenn die Gewinne unterhalb der Sozialhilfe liegen und auch kein verwertbares Privatvermögen mehr vorhanden ist, möchte ich nicht eines Tages unter der Brücke schlafen müssen, nur weil ich eine eigene Firma aufbauen möchte und Jobs erschaffen möchte.
Oder kurz gefragt: Kann man ALG-II beziehen, wenn man sich arbeitssuchend meldet, aber parallel dazu ein Gewerbe betreiben, solange die aus diesem Gewerbe erzielten Gewinne zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen?