Hallo...
Ich habe ein etwas kompliziertes Problem...
Gestern stand bei mir das Amt vor der Tür und wollte wissen ob ich z.Z. mit einen Mann im Haushalt lebe. Kurz zu meiner Situation: Ich bin alleinerziehend, meine Tochter wird jetzt 4 Monate alt, der Vater des Kindes ist unbekannt und ich habe Unterhaltvorschuss beantragt. Dieser wurde auch bewilligt,aber ich habe eine Nachbarin die mich ständig versucht in irgendeinerweise zu terrorisiren. Ich musste wegen Ihr schon zum Jugendamt weil meine Tochter ständig schreien würde(was sie zum grössten Teil auch tut, weil sie Koliken hat). Dort wurde sich dann ein Bild über mich und meine Tochter gemacht, dies viel Positiv für mich aus. Jetzt kam die Dame wegen einer neuen anschwärzerei... Ichh soll angeblich einen Mann in meienem Haushalt haben. Gestern hat Sie dann laut an meine Türe geklopft und gerufen das Sie von der Stadt sei und ich aufmachen solle(meine Klingel ist seit dem Einzug in die Wohnung defekt). Ich habe Sie dann rein gelassen obwohl es mir nicht recht war, da meine Tochter die ganze Nacht und auch den Vormittag am weinen und kötzeln war, dadurch bedingt, ich mich noch nicht gross fertig machen konnte, ich das bett halb abgezogen hatte und auch sonst mich sehr unwohl gefühlt habe. Ich sagte Ihr dass ich noch mit meiner Tochter zum Kinderarzt muss, was Ihr egal war,würde ja nicht lange dauern. Ich zeigte Ihr Schuhe,T-shirts, ca. 3 Hemden, Zahnbürste, Deo und Gel. Diese Dinge befinden sich bei mir, weil mein Vater mir zur Seite gestanden hat und sich nach der Arbeit hier frisch gemacht hatte. Ich habe nicht eingesehen dass ich die Sachen von meinem Vater verstecken soll, wenn er mir oft behilflich ist und war. Dies hat Sie sich notiert und meinte ich würde wahrscheinlich Post erhalten. Wie kann ich mich verhalten und was steht mir bevor? Es war sowieso schon schwer genug sich durch zu boxen. Ich habe Angst das Sie mir einfach mein Geld streichen, nur weil ich Hilfe angenommen habe. Bitte gebt mir Hilfe, wie ich mich verhalten kann...
-
-
Als erstes ein Tipp: Du brauchst keinen reinlassen!
Sollte man dir das Geld kürzen oder sperren, sofort zum Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung beantragen!!!
Zuvor muss es einen Anhörungsbogen geben, den würde ich nur insoweit ausfüllen, dass du drauf schreibst, dass du allein lebst!
-
Es ist richtig, dass du keinen reinlassen musst. Auch können die wenigen Dinge keinen Anhaltspunkt bieten, dass eine weitere Personen in deinen Haushalt eingezogen ist. Dies muss dauerhaft und auch in dieser Absicht erfolgen, das ist mit diesen "Beweisen" schwer möglich.
Richte dich dennoch auf einen "Kleinkrieg" mit der ARGE ein und bereite deinen Vater auch darauf vor.
Ansonsten, erstmal abwarten und auf schriftliches warten. Mündliche Aussagen zählen nicht.
-
Hallo!
Manche Ratschläge sind einfach klasse! Dazu sage ich dann nur; was passiert ist, ist passiert im Nachhinein ist man immer klüger aber genau darauf zielt diese ganze HARTZ IV abm auf Fehlverhalten und nicht angepasst sein!
Schönes preussisches Wunschdenken das da in der öffentlichen Verwaltung immer noch strukturiert ist, so wie eigentlich in allen Ämtern. Struktur hier Struktur da, seit wann muss man sich denn Rechtfertigen on nun Rasierschaum oder männliche Duftkomponenet auf den Körper gebracht werden?
Doch erst seit zwei Assoziale (SCHRÖDER und HARTZ) im "Puff" (sorry müsste ja eigentlich Etablisement heissen) bei nem Glas Champus darüber sinniert haben, das man das Volk doch im Grunde genau so führen kann wie die "Zuhälter Ihre Pferdchen" nämlich miot Zuckerbrot und Peitsche und notfalls ein paar auf's Maul!
Für mich sind diese beiden Eierköppe scheinbar etwas zu häufig dort gewesen und vermutlich noch ein paar mehr und wir dürfen diesen Murcks jetzt so hinnehmen!
Mein Ratschlag, eben nicht abwarten sondern hin zur ARGE und beim Leiter vorsprechen!
Aus folgendem Grund: am nächsten ersten wirst Du auf Dein Geld warten, und es kommt nix!
Dann rennste in Panik zum Amt weil Du ja Dein Kind versorgen musst und da erfährste dann das man Dir Betru anlastet weil angeblich eine Beziehung besteht, das haben wir doch hier alles nicht nur einmal gehabt!Und dann je nach Notlage akzeptierste jeden Scheiss den man Diur vorlegt hauptsache Du kommst halbwegs aus der Sache raus!"
Deshalb hin zum Teamleiter und fragen was Sache ist, auch nicht abwimmeln lassen sondern notfalls auf eine Niederschrift bestehen und alles nochmals detailiert schildern und darauf aufmerksam machen das die Wohnungsbegehung nur bei begründetem Missbrauchsverdacht zulässig sei.
Die Sauerei ist, das die ARGE quasi nur einen anderen Mitarbeiter als Denuncianten angeben muss um zunächst eine Sanktion aussprechen zu können, geschützt wird dieser durch ein Sozialgerichtsurteil wonach der Infromat anonym bleiben darf. Meit erfolgen solche Anzeigen nach Befragungen im nachbarlichen Umfeld und da gibt es immer jemanden der alles weis!
Wie gesagt: Jetzt handeln in 3 Wochen hast Du sonst noch mehr Stress!
Gruß
-
oha da kann ich dir ebenso einen tipp geben :
a.) Akteneinsicht beim Jugendamt fordern
b.) Beratungsschein beim Amtsgericht holen ( unterlagen mitbringen von Arge! )
c.) schriftlich bestätigen lassen dass du und deine Tochter Ok sind ( Jugendamt! )
d.) du machst ne eidesstaatliche Versicherung, dass du OHNE Mann lebst - geht einfach ist kostenlos! (fast)
e.) mit Beratungsschein zum Anwalt gehn und folgendes abklären :
Was liegt vor ?- Verleumdung § 187 StGb
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Üble Nachrede § 186 StGb
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
- Beleidigung § 185 StGb
http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html- das sie dich bei exekutiven Ämtern anschwärzt, erfüllt sich EVTL! der Tatbestand der falschen Verdächtigung
§ 164 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/164.htmle.) alles protokollieren nach deinem Anwaltsbesuch - WO und bei WEM wirst du von ihr angeschwärzt.. etc etc
lass dir das bloss nicht gefallen ! wir haben das auch alles hinter uns !
PS : Falsche Verdächtigung --> 5 Jahre HAFT und Geldstrafe!
*** Dies ist kein Scherzartikel - lass dich mal vom Anwalt beraten - was die gute Frau tut, sind Straftaten - WENN! das Jugendamt das gegenteil bestätigt, schriftlich ***
PS : der einfachste WEG ! -> Anzeige bei der STaatsanwaltschaft oedr über Anwalt ne art "Drohbrief" "sollten sie es nicht unterlassen, unwahre, nicht bestätigte Aussagen über meine Mandantschaft zu verbreiten - erfüllt sich mitunter evtl der Tatbestand der §§" ....
beste grüße
in dubio pro reo
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-