Hallo Zusammen,
kann mir bitte jemand zu folgendem Szenario weiterhelfen:
Ich war bis vor kurzem ALGII-Empfänger und habe zum 04.08.2008 eine neue Stelle angetreten. Mein erstes Gehalt floss am 29.08.2008 ein (Bankbeleg). Ich habe mich bereits am 01.08.2008 bei der ARGE abgemeldet und das Ganze nochmal via E-Mail geschickt - sprich, ich habe nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages unverzüglich gehandelt. Nun hat mir die ARGE ein nettes Schreiben geschickt und verlangt die Rückzahlung für Leistungen, die ich am 31.07. und 29.08.2008 bezogen habe. Ist das rechtens? Nach meinem Verständnis muss ich nur einen Monat zurückzahlen, und zwar den 29.08.2008. Loht ein Widerspruch? Ich danke euch schonmal für eure Hilfe
LG,
Mondkind