Hallo,
bin neu hier im Forum und moechte eine Frage stellen.
Vorgeschichte:
Im Juli 2007 wurden meine Frau (Thailaenderin) und ich (Deutscher) geschieden. Unser gemeinsames Kind blieb bei mir. Meine Ex-Frau zog nach Frankreich wo sie wieder heiratete. Vor wenigen Tagen kehrte meine Ex-Frau jedoch aus Frankreich zurueck, da ein zusammenleben mit ihrem derzeitigen Ehemann nicht mehr moeglich war. Sie koennte sich hier bei ihrem Ex-Schwiegervater anmelden. Damit sie versichert ist muesste sie einen Antrag auf ALG 2 stellen.
Meine Frage ist nun folgende:
Hat es irgendwelche Auswirkungen auf die Leistungen (bzw. besteht ueberhaupt Anspruch) aufgrund ihrer Ehe in Frankreich. Oder muessen spezielle Dokumente beigebracht werden?
Danke schon mal.
p