Eigentumswohnung trotz HartzIV?

  • hallo ihr lieben,


    bin neu hier in dem forum, da ich selbst erst ab november arbeitslos sein werde und weiß daher nicht genau, ob ich meine frage ins richtige unterforum stelle - seid nachsichtig mit mir :o


    meine frage bezieht sich auf meine mutter.
    sie (46) ist aufgrund von krankheit seit über 15jahren arbeitslos und lebt mit meinem bruder (16) alleine. die einzigen verwandten die wir haben sind meine großeltern, die selbst nicht viel haben, allerdings eine eigentumswohnung von etwa 80qm besitzen. da diese auch nicht mehr bei bester gesundheit sind machen wir uns nun gedanken um die wohnung. was passiert, wenn meine mutter sie erbt? ich habe bei der örtlichen bank eine wohnung in gleicher größe im gleichen gebäudekomplex gesehen. der wert lag bei etwa 90.000euro.


    da nun das arbeitsamt, gegen das gesetz (meine mutter kann sich da nie durchsetzen), bereits die sparbücher meiner großeltern, die für mich und meinen bruder angelegt waren, genutzt hat, sprich meine mutter mit damals noch uns drein erstmal einige monate davon leben musste, haben wir nun angst, dass das amt wieder alles verscherbelt und wir bzw, mehr die beiden, immer weniger haben (durch den verlust der beiden sparbücher ist es zb für meinen bruder unmöglich einen führerschein zu machen - was sich auch wieder auf seinen marktwert im punkto ausbildungssuche/arbeit auswirken wird:mad: )


    könnte meine mutter auch in der eigentumswohnung leben, wenn mein bruder später auszieht? dann wäre die wohnung ja schon sehr groß?
    kann das amt meiner mutter vorschreiben, was sie mit der wohnung machen muss?
    würde sie, wenn sie sie vermieten würde den restbedarf (bei einer miete als einnahme und den laufenden kosten für eigentum, würde sie nie auf etwa 600euro kommen (wohl eher um die 400)) vom arbeitsamt aufgestockt bekommen?


    hat da jemand erfahrungen gesammelt und kann uns da vielleicht einer einen rat geben, was wohlmöglich das günstigste wäre und wo die handlungsgrenzen des amtes liegen?
    leider ist die geschichte mit den sparbüchern nicht das einzige, was uns bisher vom amt versaut wurde:(


    so, sorry für den langen beitrag und schonmal danke für die hoffentlich kommenden antworten...
    steff

  • Wenn deine Mutter die Wohnung erbt, und in die Wohnung einzieht, ist dieses Schonvermögen. Ihr steht nach der (höchstrichterlichen) Rechtsprechung eine Eigentumswohnung bis zu 80m² zu.


    Wenn die Wohnung jedoch von deiner Mutter vermietet würde, wird die Wohnung zum verwertbaren Vermögen und wäre zu verkaufen. Einnahmen aus Vermietungen stehen einem "reinen" ALG II Bezieher nicht zu.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D