Alg2

  • Hallo,ich wohne mit meinem Freund zusammen aber wir werden noch nicht als Bedarfsgemeinschaft
    gerechnet.Nun meine Frage,ich bin jetzt in der 8 Woche Schwanger und jetzt möchte ich gerne wissen
    ob man mit einem Ungeborenem Kind als Bedarfsgemeinschaft zählt oder erst nach der Geburt?
    Und dann wollte ich mal fragen ab wann mann dem Leistungszentrum sagen muß das man Schwanger ist?
    Danke für die Antworten1
    queen-mj:confused: :confused: :confused:

  • Da dir als Schwangere ein Mehrbedarf zusteht, solltest du umgehend die Schwangerschaft anmelden. Dies ist auch notwendig, um z.B. Mutterschutz zu bekommen (Vermittlungseinschränkungen!)


    Die Schwangerschaft ist ein Zeichen dafür, dass man eine Familie gründen, somit für einander einstehen und gegenseitig Verantwortung tragen will. Ausgenommen sind hier ungewollte Schwangerschaften (z.B durch eine Vergewaltigung oder bei einem "Urlaubsflirt"), wo nach der Zeugung des Kindes erkennbar ist, dass keine Partnerschaft zwischen den beiden Elternteilen entsteht. Daher werden Partner, die bereits vor der Zeugung des Kindes zusammengelebt haben, auch schon während der Schwangerschaft als BG gerechnet.


    Meines Erachtens werdet ihr rückwirkend zum Zeitpunkt des Zusammenziehen bzw. des ALG II Bezuges (wenn dieser nach dem Zusammenziehen liegt) als BG gewertet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D