Zusammenzug mit neuem Partner

  • Hallo,
    ich (26) bin Studentin und alleinerziehende Mama einer 4jährigen Tochter.
    Als Einkommen habe ich:


    Bafög: 489,-
    Kindergeld (der Kleinen): 154,-
    Unterhaltsvorschuss: 125,-
    Hartz IV (Alleinerziehendenzuschlag und Miete für die Kleine): 151,95,-


    ergibt ein Gesamteinkommen von ca. 920,-


    Wir leben in einer 2-Raum-Wohnung, die 59 m² groß ist und ca. 388 Euro warm kostet.


    Seit einem Jahr habe ich einen neuen Partner und möchte gern mit ihm zusammen ziehen.
    Er (fast 26) ist auch Student, bekommt 400,- Unterhalt von seinen Eltern und sie bezahlen sein Wohnheimzimmer (200,- )


    Wir haben eine Wohnung gefunden, die 489,- warm kostet und mit 3 Zimmern 72 m² groß ist.


    Wir waren dann bei der ArGe und haben auch die Notwendigkeit zum Umzug bestätigt bekommen (schriftlich). Nur hörte sich die neue Berechnung so schlecht an. Die SB hat keinen Betrag genannt, aber die meinte, der Alleinerziehendenzuschlag würde wegfallen (logisch) und die würden eh nur noch ganz wenig übernehmen (Miete für die Kleine als angemessene Wohnkosten).
    Darauf sind wir dann zur Wohngeldstelle (den Tipp haben wir von der Sozialberaterin der Uni bekommen) und da hörte es sich recht positiv an. Die Wohngeld-SB meinte, ich und die Kleine wären berechtigt. Die wusste aber nun auch nicht so genau, da sie noch nicht zur Schulung für die neuen Gesetze war, wieviel daraus kommen kann, die hat aber irgendwas von "um die 100 Euro müsstens sein..." gemurmelt.


    Meine angst ist nun: Kann es auch sein, dass wir von beiden Stellen gar nix bekommen? Hab angst, dass wir die Miete dann nicht zusammenkriegen.
    Beide Stellen konnten uns keine direkte Berechnung sagen, wie hoch der Anspruch denn nun ist...


    Kann uns jemand helfen? Danke...


    Minime

  • ALG II Berechnung


    ..316 € für dich
    +316 € für deinen Partner
    +211 € für deine Tochter
    +489 € KdU
    = 1332 € Gesamtbedarf der BG


    ..489 € BaFöG
    +125 € Unterhaltsvorschuss
    +154 € Kindergeld
    +600 € Einkommen deines Partners (400 € Unterhalt + Miete)
    = 1368 € Gesamteinkommen der BG


    Da jedoch noch das Einkommen deines Partners bereinigt werden muss (abzgl. evtl. Werbungskosten wie Fahrtkosten, Verischerungspauschale 30 € usw.), wird sich hier wirklich, wenn überhaupt, ein minimales ALG II ergeben.


    Wohngeldberechnung:
    768 € Einkommen und 326 € Mietanteil für dich und deine Tochter würden nach heutigem Stand ein Wohngeld von 101 € ergeben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo, danke, das hilft mir schon sehr weiter. :)
    Ich hatte nur angst, dass wir vielleicht gar nix kriegen würden und dann irgendwann nicht mehr wissen, woher wir die Miete bezahlen sollen.


    Aber eine kleine Frage noch:


    Mein Freund ist ja auch Student und bekommt Unterhalt von seinen Eltern.
    Aber er kann doch dann nicht einfach in die Hartz IV - Berechnung mit reingenommen werden?! Weil er ja vom Ding er nicht berechtigt wäre?! Oder sehe ich das falsch?



    LG Minime

  • Es geht nur um die Anspruchsberechnung, da wird er mitberechnet. Tatsächlich bekommt er jedoch keine Leistungen. Das ist richtig.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sollten wir den Mietvertrag jetzt einfach "ohne Erlaubnis" der ArGe unterschreiben, so weiß ich, dass Konsequenzen wie die Übernahme der Kaution und Transportkosten für den Umzug, etc. nicht übernommen werden.
    Doch wenn ich die quasi einfach vor vollendete Tatsachen stelle, müss(t)en die doch trotzdem die ANGEMESSENEN Kosten für meine Tochter übernehmen, oder?!
    Also ich meine: es kommt dann kein Bußgeld oder dergleichen auf uns zu, oder?!


    LG und danke

  • Den Umzug musst du rechtzeitig der Arge mitteilen, damit die Post ab dem Tag des Umzuges auch bei dir wieder ankommt. Du brauchst aber keine Zustimmung und es können dir auch keine "Bußgelder" auferlegt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo ich alleinerziehende mutter möchte gern mit neuen partner zusamm ziehen er ist aber azubi geht das überhaupt und zieht arge mir dann was ab er verdient ca.500-600 und ich bekomm ki-geld und unterhaltsvorschuss und halt harz4 da unsere jetzige whg auch zu teuer ist für den standort hier und die aufteilung danke schon mal