Einkommensanrechnung im Folgemonat

  • Folgende Frage:
    Wenn ich im März gearbeitet habe und das Gehalt im April aufs Konto gekommen ist wird es im April angerechnet. Richtig?


    Nun welche Werbungskosten kann ich denn da geltend machen?
    Mein Sachbearbeiter reitet permanent auf kosten aus April rum aber was ist mit den Kosten im März?
    Die interessieren Ihn garnicht scheinbar!
    Ich glaube irgendwo gelesen zu haben das die Werbungskosten aus dem Monat in dem das Einkommen erwirtschaftet wurde hier zu verrechenen sind.
    Stimmt das?


    Vielen Dank das ich hier Fragen darf.

  • Grds. gilt, Werbungskosten können nur für den Monat geltend gemacht werden, für den Einkommen erzielt wurde. Dabei ist es unerheblich, wann das Einkommen ausgezahlt wird.


    Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur aus steuerlichen Gründen: Bewerbungskosten oder Fortbildungsmaßnahmen von Arbeitssuchenden. Diese sind dann dem Jahr zuzuschreiben, in dem sie anfallen und gleichzeitig Einkommen erzielt wird. Dies gilt jedoch nur beim Einkommensteuerrecht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D