Alg 2 wegen Minijob eingestellt?

  • Hallo Ihr,


    wir (verheiratet, ein Kind) beziehen ergänzend zum Gehalt meines Mannes Alg2. Händeringend suche ich seit Monaten Arbeit, ohne Erfolg. Jetzt hat es endlich mit einem Minijob geklappt und erhoffe mir natürlich, dass es dann auch irgendwann mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung klappt. Ich weiß, dass ich als Alg2-Empfängerin 100 € vom Minijob behalten darf, der Rest wird angerechnet. Laut Arge-Mitarbeiter muss ich natürlich monatlich die Gehaltsabrechnung vorlegen. Ist ja auch nicht das Problem. Heute schreibt mir die Arge: "Die Leistungen werden aufgrund von Arbeitsaufnahme eingestellt". Arbeitsaufnahme? Wenn ich "Glück" habe, werde ich maximal 30-36 Std. im Monat eingesetzt und verdiene nie mehr als ca. 250 €. Bedeutet das, dass ich jetzt wieder voll im Arbeitsmarkt integriert bin und davon meinen Lebensunterhalt bestreiten soll? Wer kann mir helfen?


    Vielen Dank


    Leni2008

  • Wenn die "Arbeitsaufnahme" dich aus dem ergänzenden ALG II Bezug rausfallen lässt, ist der Bescheid richtig. Es kommt nun darauf an, ob du ein Einkommen erzielst, was die Höhe von dem ALG II Bezug erreicht oder überschreitet. Dann wird nicht nach dem Prinzip der 100 € + 20% Regelung verfahren.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,
    danke für deine Antwort.
    Es ist jetzt schon klar, dass ich höchstens ca. 250 € verdienen werde. Das ergänzende Alg2 beläuft sich in unserem Fall auf 320 €. Die Arge hat sich meinen Vertrag kopiert, woraus hervorgeht, dass ich, um 400 € zu erreichen 57 Std arbeiten würde. Das heisst aber nicht, dass ich auch 57 Std. monatlich eingesetzt werde. Müsste die Arge nicht erstmal eine Lohnabrechnung einsehen bevor sie die Leistungen einstellen?


    Vielen Dank
    Leni2008

  • Nein, sie muss nicht erst eine Lohnabrechnung sehen, um die Leistungenskürzung anzukündigen. Sie hat einfach ein fiktives Einkommen von 400 € berechnet. Dagegen legst du Widerspruch ein. Mit der Begründung, dass du nur 30-35 Std. eingesetzt wirst und dadurch ein anrechenbares "Einkommen" von ca. 250 € erizelst. Wenn die ARGE die Leistungszahlung tatsächlich einstellt, sofort Klage mit einem Anwalt einreichen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D