Erstattung Hartz IV durch Eltern

  • Folgende Frage: Ein Arbeitsloser 28 jähriger hätte Anspruch auf Hartz IV Leistungen.Er nimmt diese Leistungen aber nicht in Abspruch, weil ihm sein Vater gesagt hat, dass das Geld von ihm zurück-
    gefordert werden könnte. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt ?
    Der Arbeitslose wohnt in dem Haus seines Vaters in einer separaten Wohnung.

  • Nein, Leistungen können nur von dem Hilfebedürftigen zurückverlangt werden. Jedoch kann, wenn dein Vater dich finanziell (noch) unterstützt, die Leistung versagt oder gekürzt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D